Verleih-Verbot in Gelsenkirchen

Erste deutsche Großstadt verbietet Leih-E-Scooter

Schnell und umweltfreundlich große Distanzen überwinden: Das ist mit einem E-Scooter möglich. Doch wer sich nicht an die Regeln für elektrische Tretroller hält, geht nicht nur finanziell Risiken ein. Als erste Großstadt in Deutschland verbietet jetzt Gelsenkirchen den Verleih von Elektro-Rollern.

Verkehrswidrig abgestellte E-Roller blockieren einen Bürgersteig und Gehweg für Fußgänger und Rollstuhlfahrer Berlin Friedrichshain-Kreuzberg.

© Imago/Ralf Pollack

Verkehrswidrig abgestellte E-Roller blockieren einen Bürgersteig und Gehweg für Fußgänger und Rollstuhlfahrer Berlin Friedrichshain-Kreuzberg.

Von Markus Brauer/dpa

Bis zum Samstag, 20. April, müssen aus Gelsenkirchen alle Leih-E-Scooter der beiden Verleiher Bolt und Tier verschwinden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Verbot der Stadt bestätigt (Aktenzeichen: 2 L 444/24 und 2 L 495/24). Die 261 000-Einwohner zählende Kommune in Nordrhein-Westfalen ist damit die erste Großstadt in Deutschland, die das Verleihen von-Scootern verbietet.

E-Tretroller gelten in vielen Städten als großes Ärgernis und Sicherheitsrisiko, weil sie - achtlos abgestellt oder auf den Boden geworfen - zum Hindernis werden und durch mitunter rücksichtslose Nutzung Unfälle verursacht werden.

Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet

Nach Angaben der Stadtverwaltung stehe noch 350 E-Scooter zum Ausleihen in Gelsenkirchen herum. Ausleihen kann man sie schon seit Anfang des Monats nicht mehr.Mit der Maßnahme will die Stadt erreichen, dass die Verleihfirmen die Identität jedes Ausleihers prüfen – etwa indem sie den Personalausweis oder den Führerschein in der App hochladen. So soll es weniger Unfälle und weniger gefährliche Fahrten in der Fußgängerzone oder zu zweit auf einem Roller geben.

Beim Ausleihen der Roller müssen die E-Scooter-Nutzer zwar einen Namen angeben. Ob der aber korrekt ist, wird aber nicht überprüft. „Diese beschriebene Anonymität zur Nutzung eines Verleih-E-Scooters ist daher als Hauptursache dafür anzunehmen, dass Personen sich in Sicherheit wähnen, in Fällen von Fehlverhalten nicht ermittelt und belangt werden zu können“, heißt es seitens der Stadtverwaltung.

"E-Roller hauptsächlich missbräuchlich genutzt"

"Die E-Roller werden leider hauptsächlich missbräuchlich genutzt, auch in Fußgängerzonen, auf Gehwegen und es hat viele schwere Unfälle gegeben", betont Stadt-Sprecher Martin Schulmann. Die Nutzer seien aber bislang nicht zu ermitteln.

Laut Verwaltungsgericht "ist nicht erkennbar, dass die Entscheidung der Stadt, die Erteilung der Erlaubnisse von einer Identitätsprüfung der Nutzer abhängig zu machen, offensichtlich ermessensfehlerhaft ist". Gegen die Entscheidung vom vergangenen Montag (15. April) könne Beschwerde erhoben werden, über die das Oberverwaltungsgericht für NRW entscheide.

Schulmann ergänzt, er habe aber bereits am Donnerstag keinen Leih-E-Scooter mehr in der Stadt gesehen. Es gebe bereits viele Nachfragen von Kommunen, "wie wir das denn genau gemacht haben". Gelsenkirchen sei, so der Sprecher der nordrhein-westfälischen Kommune, die erste deutsche Großstadt, die die E-Scooter auf diesem Wege aus der Stadt entferne. 

Regeln kennen: Fahrt mit E-Scooter kann sonst teuer werden

Vorgeschrieben ist es nicht, aber für die eigene Sicherheit sinnvoll: Bei Fahrten mit dem E-Scooter rät der Auto Club Europa (ACE) dringend dazu, einen Helm zu tragen.

In anderen Bereichen müssen sich Fahrer elektrischer Tretroller verpflichtend an klare Regeln halten, sonst kann es teuer werden, wenn sie erwischt werden. Der ACE nennt einige Beispiele:

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Erstellt:
18. April 2024, 09:46 Uhr
Aktualisiert:
18. April 2024, 12:16 Uhr

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