Erster Tag in Freiheit: Diebstahl
Verhandlung am Landgericht Stuttgart: Keine Bewährung mehr für 43-Jährigen
Von Bernd S. Winckler BACKNANG. Ein notorischer Backnanger Kaufhausdieb muss hinter Gitter. Der 43-jährige Tunesier, der schon ganze sechs einschlägige Vorstrafen auf dem Buckel hat, ist jetzt vom Stuttgarter Landgericht erneut zu einer Strafe von neun Monaten ohne Bewährung abgeurteilt worden. Dazu kommen laut Urteil weitere acht Monate Haft. Ausrede: Er sei betrunken gewesen Ab Anfang letzten Jahres machte der 43-Jährige bei verschiedenen Backnanger Kaufhäusern durch rabiate Diebstähle von sich reden. Seine Entschuldigungen jetzt vor der 39. Strafkammer am Stuttgarter Landgericht, er sei jedes Mal betrunken gewesen, fruchteten wenig und brachten nicht den erhofften Erfolg einer Strafaussetzung zur Bewährung. Schließlich waren die von ihm gestohlenen Waren ausweislich der Vorstrafenliste teilweise äußerst wertvoll – so zum Beispiel am 23. Juni letzten Jahres ein Fahrrad im Wert von 3600 Euro, das er aus einem Backnanger Geschäft mitgehen ließ. Das Gefährt ließ er allerdings kurze Zeit später am Friedhof stehen. Im aktuellen Fall ging es jetzt um zwei weitere Diebestouren des Mannes – nachdem er erst einen Tag zuvor, am 3. Februar dieses Jahres, aus der Haft entlassen wurde. Am 4. Februar hatte es ihm im Lidl in Backnang eine Ein-Liter-Wodka-Flasche angetan, die er kurzerhand aus dem Regal nahm und vorhatte, damit ohne zu bezahlen den Laden verlassen zu wollen. Allerdings hatte er nicht mit der Aufmerksamkeit einer Kassiererin gerechnet, die ihm nacheilte und ihn sofort zur Rede stellte. Mit einem Schubs gegen die Brust entledigte sich der Dieb der Frau und verließ das Geschäft. Damit ist der Tatbestand des räuberischen Diebstahls erfüllt, heißt es in einem erstinstanzlichen Urteil des Backnanger Schöffengerichts vom März dieses Jahres. Allein schon die Tatsache, dass der 43-Jährige am Tage nach seiner letzten Haftentlassung rückfällig wurde, schloss eine Strafaussetzung der verhängten 14 Monate aus. Dazu hatten die Richter noch einen weiteren räuberischen Diebstahl aus dem Jahre 2017 abzuurteilen, bei dem er in einem Backnanger Bekleidungsgeschäft eine Basecap mitgehen ließ und sich mit der Angestellten eine Rangelei lieferte. Das Diebesgut warf er anschließend daran auf den Boden. Seine Ausrede jetzt im Stuttgarter Berufungsprozess vor der 39. Strafkammer, er habe überhaupt keine Gewalt angewendet, um das Diebesgut behalten zu können, musste er angesichts der erdrückenden Beweise schnell zurücknehmen. Er stand bei seiner letzten Tat noch unter Bewährung – die offenen acht Monate aus der letzten Verurteilung stehen somit als Bewährungsbrecher zur Verbüßung noch an. Haftstrafe als Denkzettel Was die neuen Fälle betrifft, besteht bei ihm nach richterlicher Feststellung aufgrund der Vorverurteilungen keine günstige Prognose mehr. Die Richterin der 39. Strafkammer milderte zwar gestern den Strafrahmen von 14 Monaten auf neun Monate ab, wies aber den Wunsch nach neuerlicher Strafaussetzung zur Bewährung energisch zurück. Neben diesen neun Monaten wird der 43-Jährige somit noch die früheren acht Monate Strafe absitzen müssen – als Denkzettel dafür, künftig keine Diebstähle mehr zu begehen. Ob der Mann, der nach dem Prozess wieder in Handschellen in die Haft abgeführt wurde, sich daran hält, ist offen.