„Es geht nicht um Mercedes oder VW“

Das Interview: Erlacher-Höhe-Vorstand Sartorius erklärt, warum er auf eine Korrektur der Hartz-IV-Sanktionspraxis hofft

Hartz-IV-Empfänger unterliegen strengen Regeln und Pflichten. Verstoßen sie dagegen, bekommen sie die Leistungen gekürzt. Kritiker halten dies für verfassungswidrig und pochen auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Seit Dienstag beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Thema, das auch Wolfgang Sartorius, Vorstand der Erlacher Höhe, schon lange umtreibt.

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit der Praxis der Jobcenter, Verstöße gegen Hartz-IV-Auflagen mit Sanktionen zu belegen. Foto: A. Becher

© Pressefotografie Alexander Beche

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit der Praxis der Jobcenter, Verstöße gegen Hartz-IV-Auflagen mit Sanktionen zu belegen. Foto: A. Becher

Von Armin Fechter

Sie kritisieren die Hartz-IV-Sanktionen. Warum halten Sie diese für verfassungswidrig?

Aus Artikel 1 des Grundgesetzes ergibt sich, dass jeder Mensch in unserem Land Anspruch auf die Sicherung seiner physischen Existenz hat, unabhängig ob er jung und gesund, alt oder krank oder sonst wie eingeschränkt ist. Hartz IV gewährleistet nicht mehr als das, was Menschen unbedingt zum Leben brauchen, nämlich das Existenzminimum. Bei Kürzungen wird dieses regelmäßig unterschritten, und das halte ich für verfassungswidrig.

Die Hartz-IV-Regelsätze sollen das Existenzminimum absichern. Was bedeutet es konkret, wenn diese auch noch gekürzt werden?

Es geht hier nicht um die Frage, ob sich jemand einen Mercedes oder bloß einen VW leisten kann. Sanktionen gefährden die Lebensgrundlage. Wer sanktioniert wird, dem fehlt es nicht etwa an Luxus oder an Annehmlichkeiten des Lebens, sondern schlicht am Geld für Essen, Kleidung, Wohnen. Die Menschen geraten in existenzielle Not und verlieren nicht selten ihre Wohnung.

Was verstehen Sie unter einem menschenwürdigen Existenzminimum?

Ich verstehe darunter, dass Menschen genügend Geld zum Leben und ein Dach überm Kopf haben, zum Schutz vor Krankheit und Pflegebedürftigkeit versichert sind und in bescheidenem Umfang soziale Teilhabe verwirklichen können, also auch Geld haben, um eine Fahrkarte oder eine Eintrittskarte zu kaufen, sich zu kleiden – kurz: alles, was Mann und Frau und Kind für ein Leben in unserem Land auf einfach materiellem Niveau brauchen. Es umfasst neben einer gesicherten Lebensgrundlage auch ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.

Was sind die häufigsten Gründe für Sanktionen durch das Jobcenter?

Oft geht es um Meldeversäumnisse oder das nicht rechtzeitige beziehungsweise vollständige Beschaffen von Unterlagen; gerade bei wohnungslosen Menschen kann das ein großes Problem sein. Sanktionen treffen diejenigen, die besondere Unterstützung brauchen, da sie zum Beispiel in einer persönlichen Krise stecken oder sich wegen Kommunikationsschwierigkeiten nicht regelmäßig melden.

Kann man sich gegen Sanktionen wehren?

Grundsätzlich haben Hartz-IV-Bezieher die Möglichkeit, gegen Entscheidungen ihres zuständigen Jobcenters Widerspruch einzulegen oder zu klagen. Im Jahr 2018 wurden insgesamt knapp 612000 Widersprüche und rund 110000 Klagen im Bereich der Hartz-IV-Grundsicherung von den Jobcentern beziehungsweise Sozialgerichten abschließend bearbeitet. Rund 35 Prozent der Widersprüche und 40 Prozent der Klagen wurde teilweise oder völlig stattgegeben. Dies zeigt, dass bei Weitem nicht alle Entscheidungen rechtskonform ergehen, und legt den Schluss nahe, dass auch Sanktionen rechtswidrig sein können.

Was soll Ihrer Meinung nach anstelle von Sanktionen passieren, um mutmaßliche Drückeberger anzutreiben?

Es gibt in allen gesellschaftlichen Schichten und Kontexten Menschen, die sich regelwidrig verhalten. Und so, wie manche beim Finanzamt tricksen, gibt es das auch bei Hartz IV, keine Frage. Aber die Zahl der Menschen, die sich wirklich drücken wollen und sich nicht aufgrund von Problemen gesundheitlicher oder sozialer Art „drücken“, halte ich für verschwindend gering. Was gefordert ist, ist eine verbesserte Beratung, Förderung, Ermutigung und eine verstärkte Unterstützung, so lange, wie dies im Einzelfall nötig ist. Dazu gehören zum Beispiel auch gute Personalschlüssel in den Jobcentern, die nicht immer und überall gewährleistet sind.

Welche Erwartung haben Sie an das Bundesverfassungsgericht?

Menschen die Leistungen für Miete und Heizung sowie das Allernotwendigste zum Leben zu streichen, ist unseres Erachtens nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die klare Erwartung ist daher, dass Sanktionen künftig nicht mehr möglich sind oder zumindest so weit abgeschwächt werden müssen, dass sie nicht mehr existenzgefährdend sind. Neben dem menschlichen Leid für die Betroffenen verursachen die Sanktionen Folgekosten, zum Beispiel durch Wohnungslosigkeit, die leicht vermeidbar wären.

Hintergrund
„Auf die Straße gehartzt“
„Es geht nicht um Mercedes oder VW“

© Edgar Layher

Wolfgang Sartorius schildert den Fall einer jungen Frau, die nach seinen Worten vom Jobcenter „auf die Straße gehartzt“ wurde. Die 22-Jährige war seit Oktober 2012 mittellos, nachdem ihr das komplette Arbeitslosengeld II samt Kosten der Unterkunft aus Sanktionsgründen gestrichen worden war. Ihr drohte der Verlust der Wohnung. Widerspruch gegen die Sanktionen seitens einer Sozialarbeiterin der Erlacher Höhe blieb zunächst erfolglos. Ein Rechtsanwalt wurde eingeschaltet.

Als die Streichung der Kosten der Unterkunft im Dezember 2012 aufgehoben wurde, waren die verunsicherten Vermieter nicht mehr bereit, ihre Kündigung zurückzunehmen. Die Frau fand in der verbleibenden Zeit keine Wohnung, sie kam in einer Einrichtung des intensiv betreuten Wohnens unter. Am selben Tag wurden die Sanktionen aufgehoben. Die Kosten für den Steuerzahler hatten sich inzwischen von ehemals 600 Euro verfünffacht.

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Erstellt:
17. Januar 2019, 06:00 Uhr

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