„Es war die Tat eines Wahnsinnigen“
Das Offenburger Landgericht weist einen Mann in die Psychiatrie ein, weil er einen Arzt in seiner Praxis erstochen hat
Offenburg /LSW - Der Mann auf der Anklagebank hat während des gesamten Mordprozesses seine Unschuld beteuert. Doch die Beweise und Zeugenaussagen waren eindeutig. Dass der mutmaßlich 27-jährige Asylbewerber aus dem afrikanischen Dschibuti der Täter ist, hat das Landgericht Offenburg am Dienstag in seinem Urteil festgestellt. Zweifel daran gebe es nicht, sagt der Vorsitzende Richter Heinz Walter in der Urteilsbegründung. Der nun Verurteilte habe in Offenburg im vergangenen August einen 52 Jahre alten Allgemeinmediziner mit Messerstichen getötet und eine Arzthelferin verletzt.
Ins Gefängnis muss der Mann, dessen Alter nicht eindeutig geklärt werden konnte, dennoch nicht. Da er unter einer schweren psychischen Krankheit und Wahnvorstellungen leide, sei er nicht schuldfähig, urteilt das Gericht. Es hat ihn daher zwangsweise und auf unbestimmte Dauer in die Psychiatrie eingewiesen – auch weil er eine Gefahr für die Allgemeinheit sei, wie der Richter betont. Er leide unter einer paranoiden Schizophrenie und Verfolgungswahn. Dies hat ein vom Gericht beauftragtes Gutachten bestätigt. In Freiheit werde der nun Verurteilte erst wieder kommen, wenn jedes Restrisiko ausgeschlossen sei.
„Es war die Tat eines Wahnsinnigen, eines kranken Menschen“, sagt Walter. „Es war der Wahnsinn, der ihn zu dieser Tat getrieben hat.“ Einen anderen Grund gebe es nicht. Getroffen habe es einen Unschuldigen, der als Arzt Menschen helfen wollte. Die Bluttat hatte in der mehr als 60 000 Einwohner zählenden Stadt Unruhe entfacht und Betroffenheit ausgelöst. Mit dem Urteil folgt das Gericht den Anträgen des Staatsanwaltes, der drei Vertreter der Nebenkläger sowie den zwei Verteidigern. Die Frage einer psychischen Erkrankung spielte in der gesamten Dauer des Prozesses eine wesentliche Rolle.
Die Fakten hingegen, wie sie die Polizei ermittelt hatte, waren durch die Gerichtsverhandlung „in seltener Deutlichkeit“ und eindeutig bestätigt worden, wie der Richter bilanziert. Der junge Mann, der seit 2015 in Deutschland lebte und sich hier als Asylbewerber legal aufhielt, war demnach Mitte August vergangenen Jahres in die Praxis des Arztes in Offenburg gestürmt und tötete ihn ohne Vorwarnung mit mindestens 20 Messerstichen in Kopf und Hals. Zudem verletzte er eine Arzthelferin, die den Angriff verhindern wollte. Danach flüchtete er. Das Küchenmesser mit der 13 Zentimeter langen Klinge blieb im Bauch des Arztes stecken.
„Ich habe nichts getan. Ich bin unschuldig“, sagt der Mann, als ihm am Dienstag vom Gericht das letzte Wort vor dem Urteil erteilt wird. „Für Hinterbliebene muss es sich anfühlen, wie vor einer unüberwindbaren Mauer zu stehen“, sagt der Richter, weil der nun Verurteilte keine Reue gezeigt und keinen Beitrag zur Aufklärung geleistet habe. Die Familie des Getöteten leide. Der Arzt hinterlässt eine Frau und die gemeinsame, zehn Jahre alte Tochter.