Meta im Visier der EU

EU: Facebook und Instagram schützen Kinder nicht ausreichend

Der US-Digitalkonzern Meta lässt nach Einschätzung aus Brüssel Unter-13-Jährige seine Plattformen nutzen und verstößt damit gegen EU-Recht.

Dem Meta-Konzern wird von der EU-Kommission vorgeworfen, auf seinen Plattformen Instagram und Facebook zu wenig für den Schutz von Kindern zu tun.

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Dem Meta-Konzern wird von der EU-Kommission vorgeworfen, auf seinen Plattformen Instagram und Facebook zu wenig für den Schutz von Kindern zu tun.

Von Knut Krohn

Der US-Internetriese Meta reagiert prompt. Instagram und Facebook hätten durchaus Maßnahmen getroffen, um Konten von Personen unter 13 Jahren zu erkennen und zu löschen, teilte eine Sprecherin mit. Damit nicht genug: schon in der kommenden Woche werde das Unternehmen von Mark Zuckerberg Informationen zu neuen technischen Maßnahmen vorlegen, um minderjährige Nutzer zu identifizieren und zu entfernen.

Die schnelle Reaktion aus den USA zeigt, wie ernst Meta die Vorwürfe aus Brüssel nimmt. Am Mittwoch hat die EU-Kommission erklärt, dass der US-Konzern es auf den von ihm betriebenen Plattformen Instagram und Facebook mit dem Kinderschutz nicht allzu genau nehme. Die aktuellen Maßnahmen sind in den Augen der Prüfer nicht ausreichend, um jüngeren Kindern den Zugang zu den Plattformen zu verwehren. Das Unternehmen identifiziere und entferne die Benutzerkonten der Kinder auch nicht unverzüglich, nachdem sie Zugang erlangt hätten. Die EU-Kommission sieht darin einen Verstoß gegen das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA).

Jugendschutz ist keine freiwillige Aufgabe

Der Europaabgeordnete Andreas Schwab hat maßgeblich am DSA mitgearbeitet und zeigte sich am Mittwoch sehr zufrieden. „Die heutigen vorläufigen Feststellungen der Europäischen Kommission sind ein deutliches Warnsignal an große Plattformen mit Meta“, betont der CDU-Mann. „Der Schutz von Kindern im digitalen Raum ist keine freiwillige Aufgabe, sondern eine klare rechtliche Verpflichtung.“ Auch er räumt ein, dass die Altersgrenzen in den Nutzungsbedingungen zwar festgelegt sind, fordert aber: „Dann müssen diese auch technisch durchgesetzt werden.“

An diesem Punkt setzt auch die Kritik der EU-Kommission an. Zwar seien laut Geschäftsbedingungen Instagram und Facebook erst ab 13 Jahren erlaubt, heißt es in einer Erklärung vom Mittwoch, die Realität sehe jedoch anders aus. Beim Erstellen eines Kontos könnten Minderjährige unter 13 Jahren einfach ein falsches Geburtsdatum eingeben. „Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen nicht bloß eine schriftliche Erklärung sein, sondern müssen die Grundlage für konkrete Maßnahmen zum Schutz der Nutzer bilden – einschließlich von Kindern“, mahnte EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen.

Meta ignoriert wissenschaftliche Erkenntnisse

Meta ermittle, bewerte und mindere die Risiken für Minderjährige nicht sorgfältig genug, heißt es von Seiten der EU-Kommission. So habe der Konzern verfügbare wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert, die belegten, dass jüngere Kinder gegenüber potenziellen Schäden durch Dienste wie Facebook und Instagram besonders anfällig seien. In der Union nutzen laut Brüsseler Behörde etwa 10 bis 12 Prozent der Kinder unter 13 Jahren Instagram oder Facebook.

Im Fall der Altersbeschränkung gibt sich der Meta-Konzern äußerst defensiv. „Die Altersüberprüfung ist eine branchenweite Herausforderung, die eine branchenweite Lösung erfordert, und wir werden in dieser wichtigen Frage weiterhin konstruktiv mit der Europäischen Kommission zusammenarbeiten“, heißt es in einer Erklärung des Unternehmens. Brüssel hat auch schon eine sehr genaue Vorstellung, wie diese engere Kooperation aussehen könnte. So hat die Kommission eine App entwickeln lassen, die künftig das Alter kontrollieren soll. Nutzende sollen in der App einen Personalausweis oder Reisepass einlesen und so ihr Geburtsdatum bestätigen. Die App soll das Alter speichern und automatisch alle verbotenen Apps oder Internetseiten blockieren. Als Alternative fordert die EU-Kommission von den Anbietern, eine aus Sicht der EU mindestens genauso effektive, anonyme und datenschutzkonforme Alternative zu finden.

Auch Tiktok und Youtube im Visier

Im aktuellen Fall hat Meta nun die Möglichkeit, auf die Vorwürfe aus Brüssel zu reagieren und Dokumente einzusehen. Bleibt die Kommission danach bei ihrer Einschätzung, droht ein Bußgeld in Höhe von maximal sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Die Kommission kann außerdem täglich fällige Bußgelder verlangen, bis die Plattformen einlenken. Wegen des ungenügenden Jugendschutzes hat die Kommission bereits ähnliche Vorwürfe gegen die Videoplattform Tiktok und mehrere Pornoseiten erhoben. Außerdem laufen Verfahren gegen Snapchat und Youtube. Mehr als zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten des DSA hat Brüssel aber erst eine Strafe verhängt: gegen die Plattform X wegen mangelnder Transparenz des Angebotes.

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Erstellt:
29. April 2026, 14:02 Uhr

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