EU-Gericht bekräftigt strenge Umweltregeln

Die Generalanwältin stärkt Verbänden beim Streit über Luftschadstoff-Messstationen den Rücken

Im Streit über Luftschadstoffe und Messstellen fühlt sich die Deutsche Umwelthilfe bestätigt: Die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof fordert, Regeln streng auszulegen.

Brüssel In der Debatte über die Platzierung von Luftmessstationen und die Erhebung der Daten zur Luftqualität in den Städten spricht sich eine wichtige Gutachterin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) für eine strenge Auslegung von EU-Recht aus. Schon das Überschreiten der Grenzwerte für Luftschadstoffe an einzelnen Messstationen stellt demnach einen Verstoß gegen EU-Recht dar. Es müsse kein Mittelwert von verschiedenen Messpunkten gebildet werden. Zudem bescheinigt das Gutachten, dass nationale Gerichte die Kriterien für die Einrichtung von Messstationen überprüfen dürfen. Dies sieht auch der Schlussantrag der Generalanwältin am EuGH, Juliane Kokott, vor. In dem Fall, der in Belgien spielt und den ein Brüsseler Gericht dem EuGH zur Klärung vorgelegt hat, wird das Urteil innerhalb der nächsten Zeit erwartet. Das EU-Gericht muss sich dabei nicht an den Schlussantrag des Generalanwalts halten. Oft folgt der EuGH jedoch dem entsprechenden Schlussantrag.

Hintergrund des Rechtsstreits ist der Versuch der Umweltorganisation Client Earth, die eng mit der Deutschen Umwelthilfe zusammenarbeitet, in der Brüsseler Innenstadt Fahrverbote durchzusetzen. Die Aktivisten wollen erreichen, dass ein Brüsseler Gericht die Auswahl der Messstationen in der Hauptstadt kontrolliert, wo es bislang noch keine drastischen Fahrverbote gibt. Der belgische Fall findet auch in Deutschland mit der Debatte über Fahrverbote große Beachtung, da auch hier über die richtige Platzierung von Messstationen und die Auslegung von EU-Recht gestritten wird.

Der Europaabgeordnete Norbert Lins (CDU), der eine Studie zur Überprüfung der Vergleichbarkeit von Messstationen in fünf EU-Mitgliedsländern durch das Europaparlament in Auftrag gegeben hat, begrüßt zum einen, dass die Generalanwältin Gerichten eine Kompetenz bei der Kontrolle der Messstationen zubilligt. Zum anderen kritisiert Lins ihre Rechtsauffassung, wonach kein Mittelwert gebildet werden müsse. „Die Richtlinie wird nach meiner Überzeugung nur richtig angewendet, wenn in Gebieten mit den höchsten Konzentrationen ein Mittelwert von ortsfesten Messstationen und von Passivsammlern gebildet wird.“ Für den Jahresmittelwert am Stuttgarter Neckartor hieße dies nach seiner Lesart, dass die Werte der dortigen Messstation und anderer mit niedrigeren Werten einbezogen werden.

Die Deutsche Umwelthilfe sieht ihren Kurs durch das EuGH-Gutachten bestätigt. „Damit ist erneut der Versuch von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) gescheitert, die Sinnhaftigkeit von Stickoxid-Grenzwerten und Standorten von Messstationen infrage zu stellen“, so DUH-Chef Jürgen Resch. Die Generalanwältin bestätige zudem, dass die Messstationen dort aufzustellen seien, wo mit den höchsten Messergebnissen zu rechnen sei.

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Erstellt:
1. März 2019, 03:04 Uhr

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