Arzneimittel Kisunla

EU-Kommission lässt zweites Alzheimer-Medikament zu

Die EU-Kommission hat dem Wirkstoff Kisunla eine Zulassung erteilt. Das Medikament kann den Krankheitsverlauf verlangsamen, ist aber nur für bestimmte Patientengruppen geeignet.

Die Europäische Kommission hat ein weiteres Medikament gegen Alzheimer zugelassen. (Archivbild)

© Patrick Pleul/dpa

Die Europäische Kommission hat ein weiteres Medikament gegen Alzheimer zugelassen. (Archivbild)

Von red/AFP

Die Europäische Kommission hat ein weiteres Medikament gegen Alzheimer zugelassen. Dabei handelt es sich um das Arzneimittel Kisunla des Herstellers Eli Lilly, das den Verlauf der Krankheit verlangsamen kann, wie die Kommission am Donnerstag mitteilte. Die Zulassung gilt allerdings nur für Patientinnen und Patienten, bei denen die Krankheit noch nicht weit fortgeschritten ist.

Außerdem kommt es auf die Gene der Betroffenen an. Der wichtigste genetische Indikator für Alzheimer ist das Risikogen ApoE4, das von beiden Elternteilen vererbt werden kann. Die EU-Kommission empfiehlt das neue Medikament nur für Patientinnen und Patienten, die diese Genvariante entweder gar nicht oder nur einmal - also nur von einem Elternteil - in sich tragen.

Patienten müssen regelmäßig auf Nebenwirkungen kontrolliert werden

Für diese Gruppe überwiegen nach Einschätzung aus Brüssel die Vorteile des Medikaments die Risiken. Zu den möglichen Nebenwirkungen zählen nach Angaben der Initiative für Alzheimer-Forschung Hirnschwellungen und -blutungen, die zum Tod führen können. Die Behandlung mit Kisunla sei deshalb auch aufwendig, weil Patientinnen und Patienten regelmäßig auf Nebenwirkungen kontrolliert werden müssten.

Die Entscheidung der EU-Kommission basiert auf einer Empfehlung der europäischen Arzneimittelbehörde EMA. Kisunla ist das zweite in der EU zugelassene Alzheimer-Medikament: Im April hatte die EU-Kommission bereits das Mittel Leqembi erlaubt, das nun auch in Deutschland erhältlich ist. Ähnlich wie Kisunla kann auch dieses Medikament den Verlauf der Krankheit lediglich verlangsamen, nicht aber aufhalten oder zurückdrehen.

Zum Artikel

Erstellt:
25. September 2025, 16:02 Uhr
Aktualisiert:
25. September 2025, 16:08 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen