EuGH: Google muss sensible Infos nicht zwingend löschen

dpa Luxemburg.

Suchmaschinenbetreiber wie Google müssen Links, die zu Webseiten mit heiklen Informationen führen, nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht zwingend löschen. Vielmehr müssten sie auf Antrag Betroffener prüfen, ob die Aufnahme in die Ergebnisliste unbedingt erforderlich sei, um die Informationsfreiheit der Nutzer zu schützen, befanden die Luxemburger Richter. Hintergrund sind Fälle aus Frankreich, wo Bürger bei Google beantragt hatten, bestimmte Informationen bei Suchen nach ihrem Namen nicht mehr anzuzeigen. Dabei ging es etwa um eine satirische Fotomontage.

Zum Artikel

Erstellt:
24. September 2019, 12:07 Uhr
Lesedauer:
ca. 1min 15sec

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen


Kommentare können für diesen Artikel nicht mehr erfasst werden.

Sie müssen angemeldet sein, um einen Leserbeitrag erstellen zu können.