EuGH-Gutachten: Lange Leiharbeit braucht eine Erklärung

dpa Luxemburg. Nach Ansicht eines Gutachters des Europäischen Gerichtshofs braucht es eine „objektive Erklärung“, wenn Leiharbeiter mehrmals in Folge an das gleiche Unternehmen vermittelt werden. Das soll einen missbräuchlichen Einsatz von Leiharbeit verhindern. Dabei sei zum Beispiel zu berücksichtigen, welche Art von Arbeit jemand erledigt und ob zum Beispiel ein Arbeitsplatz dauerhaft vorhanden ist.

Ein Schild mit der Aufschrift „Cour de Justice de l'union Européene“ steht vor den Türmen des EuGH. Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa/archivbild

Ein Schild mit der Aufschrift „Cour de Justice de l'union Européene“ steht vor den Türmen des EuGH. Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa/archivbild

Hintergrund des Gutachtens ist ein Streit um einen Arbeitnehmer, der insgesamt fünf Jahre als Leiharbeiter in der Motorenfertigung der Daimler AG tätig war, und der nun ein festes Arbeitsverhältnis einklagt.

Der Gutachter des EuGH empfiehlt weiter, dass das zuständige Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg prüfen solle, ob die Überlassungspraxis zu einer längeren Beschäftigungsdauer geführt habe als das, was vernünftigerweise als „vorübergehend“ betrachtet werden könne.

Gleichzeitig betont das Gutachten jedoch, dass ein Leiharbeitnehmer keinen Anspruch auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit dem ausleihenden Unternehmen habe - selbst dann, wenn falls ein missbräuchlicher Einsatz von Leiharbeit festgestellt werde. Die Richter am EuGH sind nicht an die Gutachten gebunden, folgen ihnen aber häufig. Mit einem Urteil ist in den kommenden Monaten zu rechnen.

© dpa-infocom, dpa:210909-99-154264/2

Zum Artikel

Erstellt:
9. September 2021, 14:29 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen