EuGH hältRundfunkbeitragfür rechtens

Umstellung der Gebühren 2013 war keine erhebliche Änderung

Brüssel/Luxemburg /EPD - Der deutsche Rundfunkbeitrag ist auch nach EU-Recht zulässig. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Juli die Rechtmäßigkeit der Abgabe bestätigt hatte, entschied am Donnerstag auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zugunsten des deutschen Finanzierungsmodells. Die Abgabe verstoße nicht gegen das europäische Beihilferecht (AZ: C-492/17). Der Rundfunkbeitrag ersetzt seit 2013 die Rundfunkgebühr. Die Abgabe ist seitdem nicht mehr an den Besitz von Empfangsgeräten gebunden, sondern muss pro Haushalt gezahlt werden. Aktuell liegt der Beitrag bei 17,50 Euro im Monat. Auch Firmen, Institutionen und Organisationen zahlen angepasste Summen.

Fraglich war, ob die Umstellung so tief greifend war, dass sie der Kommission hätte vorgelegt werden müssen. Das verneinte der EuGH. Die neue Regelung stelle „keine erhebliche Änderung der Finanzierungsregelung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland dar“. Die Richter verwiesen unter anderem darauf, dass der Beitrag wie die Gebühr der Finanzierung der öffentlichen Dienstleistung Rundfunk diene und der Kreis der Begünstigten gleich geblieben sei. Auch habe die Änderung „zu keiner wesentlichen Erhöhung der Vergütung geführt, die die öffentlich-rechtlichen Sender erhalten, um die Kosten zu decken, die mit der Erfüllung ihres öffentlichen Auftrags verbunden sind“.

Vorgelegt worden waren dem EuGH die Fragen zur Vereinbarkeit des Rundfunkbeitrags mit dem EU-Recht vom Landgericht Tübingen, das über Klagen säumiger Beitragszahler gegen Zwangsvollstreckungsbescheide des SWR entscheiden muss. Einen Teil der Fragen stufte der EuGH als unzulässig ein. Im Lichte des Luxemburger Urteils muss nun die deutsche Justiz den Fall abschließen. Der zuständige Richter in Tübingen, Matthias Sprißler, ist als Kritiker des Rundfunkbeitrags bekannt. Frühere Versuche des Landgerichts, die Zwangsvollstreckung für unzulässig zu erklären, waren vom Bundesgerichtshof kassiert worden.

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Erstellt:
14. Dezember 2018, 03:14 Uhr

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