EuGH: Kunden müssen sperrige Produkte nicht zurücksenden

dpa Luxemburg.

Verbraucher müssen sperrige oder schwer zu transportierende Produkte bei Mängeln nicht unbedingt zurücksenden. Wenn mit dem Transport erhebliche Unannehmlichkeiten verbunden wären, müssten die Verkäufer sich darum kümmern, heißt es in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Letztlich komme es aber auf das jeweilige Produkt und den Einzelfall an. In dem Verfahren ging es um einen Fall aus Deutschland. Ein Mann hatte per Telefon ein seiner Meinung nach mangelhaftes Partyzelt gekauft. Er streitet mit der Herstellerfirma unter anderem darum, ob er es zurückschicken muss.

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23. Mai 2019, 10:51 Uhr
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