EuGH urteilt über Laufzeitverlängerung belgischer Atommeiler

dpa Luxemburg. Das höchste EU-Gericht urteilt heute darüber, ob Belgien bei der Laufzeitverlängerung der Atommeiler Doel 1 und Doel 2 gegen Pflichten zur Umweltprüfung verstoßen hat.

Dampf steigt aus den Kühltürmen des Atomkraftwerks Doel. Foto: Oliver Berg

Dampf steigt aus den Kühltürmen des Atomkraftwerks Doel. Foto: Oliver Berg

Zwei belgische Verbände hatten gegen die Verlängerung geklagt, weil diese ohne Umweltprüfung oder Beteiligung der Öffentlichkeit vorgenommen wurde. Der belgische Verfassungsgerichtshof rief deshalb den Europäischen Gerichtshof an (Aktenzeichen C-411/17).

Belgien hatte 2003 den schrittweisen Atomausstieg bis 2025 beschlossen. Die Reaktoren Doel 1 und Doel 2 nahe Antwerpen hätten demnach 2015 stillgelegt werden sollen. In dem Jahr wurde beiden Meilern jedoch per Gesetz eine um zehn Jahre längere Laufzeit zugestanden. Bei dem Urteil am Montag geht es im Wesentlichen um die Frage, ob vor der Laufzeitverlängerung die Umweltauswirkungen hätten geprüft werden müssen.

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Erstellt:
29. Juli 2019, 07:02 Uhr

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