Ex-Parlamentarier Räpple wegen Verunglimpfung vor Gericht

dpa Mainz/Stuttgart. Der ehemalige baden-württembergische Landtagsabgeordnete Stefan Räpple muss sich am heutigen Mittwoch (9.00 Uhr) vor dem Landgericht in Mainz unter anderem wegen Verunglimpfung des Staates verantworten. Dem früheren AfD-Politiker werden auch die öffentliche Aufforderung zu Straftaten und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Die dritte große Strafkammer hat bisher einen Verhandlungstag angesetzt. Es sind mindestens drei Zeugen geladen.

Eine Figur der blinden Justitia an der Fassade eines Gerichts. Foto: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild

Eine Figur der blinden Justitia an der Fassade eines Gerichts. Foto: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild

Der 40-Jährige soll unter anderem als Redner bei einer Demonstration in Mainz am 26. September 2020 zum Thema Corona aufgetreten sein und dabei zum Sturz der Regierung durch Gewalt aufgerufen haben, teilte das Gericht mit. Den Auftritt soll er genutzt haben, „um öffentlich gegen die parlamentarische Demokratie in Deutschland zu agitieren“. In seiner Rede habe er sich gegen die repräsentative Demokratie ausgesprochen und diese als „Parteiendiktatur“ bezeichnet.

Zuvor soll sich Räpple am 29. August 2020 an Demonstrationen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Berlin beteiligt haben. Dabei soll er mit weiteren Personen die vor dem Reichstagsgebäude aufgestellten Absperrgitter überstiegen haben.

Wenige Tage vorher, am 21. August 2020, soll Räpple ein YouTube-Video veröffentlicht haben. Darin habe er mitgeteilt, dass er gegenüber dem Zugpersonal das Anlegen eines Mundschutzes verweigert habe und auch der Aufforderung, ein ärztliches Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht vorzulegen, nicht nachgekommen sei - und diese Aufforderung für nicht rechtmäßig halte. Er soll in dem Video den Staat unter anderem als „Willkürstaat“ und „letzten Dreck“ bezeichnet haben.

Der Angeklagte ist dem Gericht zufolge bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten und hat sich zur Sache bisher nicht geäußert. Er wollte auch vor Prozessbeginn keine Stellungnahme abgeben. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

© dpa-infocom, dpa:220118-99-758025/4

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Erstellt:
19. Januar 2022, 02:30 Uhr

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