Explosion bei BASF: Arbeiter zu Bewährungsstrafe verurteilt

dpa/lsw Frankenthal. Weil er ein falsches Rohr anschnitt, hat ein 63-Jähriger im Oktober 2016 eine verheerende Explosion auf dem Gelände des Chemiekonzerns BASF verursacht. Ein Gericht verurteilte ihn am Dienstag unter anderem wegen fahrlässiger Tötung.

Nach einer Explosion brennt es auf dem Gelände des Chemiekonzerns BASF in Ludwigshafen. Foto: Einsatzreport Südhessen/Archivbild

Nach einer Explosion brennt es auf dem Gelände des Chemiekonzerns BASF in Ludwigshafen. Foto: Einsatzreport Südhessen/Archivbild

Im Prozess um eine verheerenden Explosion auf dem Gelände des Chemiekonzerns BASF hat das Landgericht Frankenthal einen Schweißer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Er hatte im Oktober 2016 bei Arbeiten auf dem Betriebsgelände in Ludwigshafen eine Explosion verursacht, in deren Folge fünf Menschen starben und 44 Personen verletzt wurden. Eine Mitverantwortung sieht das Gericht allerdings auch bei der BASF.

Der Vorsitzende Richter Uwe Gau zeichnete in der Urteilsbegründung die tragischen Geschehnisse des 17. Oktobers 2016 im Ludwigshafener Nordhafen nach: Der Angeklagte war Mitarbeiter einer externen Firma und sollte ein entleertes Rohr zerlegen - eigentlich eine Routineaufgabe. Er setzte den Trennschleifer aber fälschlicherweise an eine Flüssiggas-Leitung. Das Butan strömte aus, entzündete sich an den Funken des Trennschleifers und setzte auch den Angeklagten in Brand.

Als die Feuerwehr vor Ort eingetroffen war, hatte der Brand fatale Folgen: Die Flammen ließen eine Ethylen-Leitung bersten, was zu mehreren verheerenden Explosionen führte. Fünf Menschen starben: vier Mitglieder der Werkfeuerwehr und der Matrose eines Schiffes. Dass der Fehler des Schweißers der Grund für die Explosion sei, steht für das Gericht zweifelsfrei fest. Nur die Frage nach dem „Warum“ müsse man schuldig bleiben, so der Richter. In Betracht komme nur menschliches Versagen: „Es war eine Gedankenlosigkeit mit schlimmen Konsequenzen.“ Der aus Bosnien-Herzegowina stammende Angeklagte hatte während des Prozesses erklärt, keinerlei Erinnerung an die Ereignisse zu haben.

Verurteilt wurde der 63-Jährige wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung sowie der fahrlässigen Herbeiführung einer Explosion. Mit einer einjährigen Freiheitsstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist, folgte das Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte auf Freispruch oder eine Bewährungsstrafe von höchstens sechs Monaten plädiert. Die Vertreter von Hinterbliebenen und Verletzten, die vor Gericht als Nebenkläger auftraten, hatten dagegen eine härtere Strafe gefordert.

Richter Uwe Gau räumte ein, dass man beim Strafmaß anderer Meinung sein könne. Es festzulegen, sei der Kammer sehr schwer gefallen. Das Gericht erkannte jedoch ausdrücklich auch eine „kausale Mitverantwortung“ bei der BASF: Aus einem Fehlschnitt im Jahr 2011 sowie den Erkenntnissen einer Großübung 2015 habe man dort nicht die angebrachten Konsequenzen gezogen. Diese Versäumnisse bei den Sicherheitsvorkehrungen würden sich strafmildernd für den Angeklagten auswirken, so der Richter. Zudem sei zu berücksichtigen, dass der 63-Jährige unter den Folgen seines Fehlers psychisch schwer zu leiden habe, seit dem Unfall selbst arbeitsunfähig und zu 70 Prozent behindert sei.

Das Verfahren hatte seit dem 5. Februar insgesamt 28 Termine umfasst, die Akten 11 000 Seiten gefüllt. Der zuständige Staatsanwalt zeigte sich nach der Verkündung „zu 100 Prozent zufrieden“ mit dem Urteil. Der Rechtsanwalt Alexander Klein, der die Eltern eines getöteten Feuerwehrmanns als Nebenkläger vertrat, kündigte dagegen Revision an.

Zum Artikel

Erstellt:
27. August 2019, 17:27 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen