Fahrerlaubnisprüfung

In Deutschland wird der Führerschein durch die Ausbildung bei staatlich anerkannten Fahrlehrern erworben. Sie sollen theoretische und praktische Fähigkeiten vermitteln.

Am Ende der Ausbildung stehen deshalb auch zwei Prüfungen. Die Anforderungen sind in der Fahrerlaubnisverordnung dargelegt. Die theoretische Prüfung erfolgt inzwischen am Bildschirm. Sie kann in zwölf Sprachen abgelegt werden. Nach Bestehen folgt die praktische Prüfung.

Geprüft wird durch Mitarbeiter der offiziell dafür zugelassenen Organisationen. Das sind je nach Bundesland der Tüv Süd, der Tüv Rheinland, der Tüv Nord oder die Dekra mit Sitz in Stuttgart. (StN)

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Erstellt:
14. Januar 2019, 03:14 Uhr

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