Fall George Pell - Hohe Geldstrafen für Medienhäuser

dpa Melbourne. Trotz Nachrichtensperre haben australische Medien über den Missbrauchsprozess gegen Kardinal George Pell berichtet. Nun müssen sie nach einem Gerichtsurteil tief in die Tasche greifen.

Im April 2020 im Berufungsverfahren nach rund 13 Monaten Haft freigesprochen und entlassen: Kardinal George Pell. Foto: Gregorio Borgia/AP/dpa/Archiv

Im April 2020 im Berufungsverfahren nach rund 13 Monaten Haft freigesprochen und entlassen: Kardinal George Pell. Foto: Gregorio Borgia/AP/dpa/Archiv

Wegen Missachtung einer Nachrichtensperre über den Missbrauchsprozess gegen den Kurienkardinal George Pell hat ein Gericht in Melbourne zwölf australische Medienhäuser zu hohen Geldstrafen verurteilt.

Insgesamt müssen die Unternehmen 1,1 Millionen australische Dollar (700.000 Euro) zahlen, weil sie 2018 trotz eines gerichtlichen Verbots über das damalige Urteil berichtet hatten. Gegen Pell stand damals ein zweites Verfahren an. Die Justiz wollte verhindern, dass die Geschworenen bei ihrer Entscheidung von Medien beeinflusst würden.

Der Australier, früher Finanzchef des Vatikans, war wegen des Missbrauchs von zwei Chorknaben in den 1990er Jahren zunächst zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Im April vergangenen Jahres wurde Pell jedoch im Berufungsverfahren nach rund 13 Monaten Haft freigesprochen und entlassen. Nächste Woche wird er 80 Jahre alt.

Die höchste Strafe verhängte der Supreme Court im Bundesstaat Victoria gegen die Zeitung „The Age“, die 450.000 australische Dollar (285.000 Euro) zahlen muss. Das Online-Nachrichtenportal news.com.au wurde zu 400.000 Dollar (253.000 Euro) Strafe verurteilt. Auch die Zeitungen „Sydney Morning Herald“ und „Australian Financial Review“ sowie das Frühstücksfernsehen „Today Show“ müssen zahlen. Die Unternehmen hatten sich entschuldigt und in 21 Anklagepunkten schuldig bekannt. Daraufhin ließ die Justiz ihre Anklagen gegen einzelne Journalisten fallen, denen sogar Haft gedroht hätte.

Richter John Dixon habe die „aufrichtigen und vorbehaltlosen Entschuldigungen“ der Medienunternehmen bei seiner Entscheidung berücksichtigt, betonte das Gericht. Jedoch lasse der Zeitpunkt der Schuldbekenntnisse nicht auf ein „nennenswertes Maß an Einsicht und Reue“ schließen. Vielmehr hätten damit einzelne Journalisten vor Verurteilungen geschützt werden sollen.

© dpa-infocom, dpa:210604-99-857708/3

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Erstellt:
4. Juni 2021, 08:51 Uhr

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