Fall Lübcke: Stephan E. mordverdächtig, Zweifel bei Elmar J.

dpa Karlsruhe. Wer hat den Kasseler Regierungspräsidenten erschossen? Inzwischen bestreitet der Hauptverdächtige die Tat. Die Haftrichter halten das nicht für glaubhaft. Fragen wirft allerdings ein dritter Mann auf.

Stephan E. wird nach einem Haftprüfungstermin beim Bundesgerichtshof (BGH) zu einem Hubschrauber gebracht. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Stephan E. wird nach einem Haftprüfungstermin beim Bundesgerichtshof (BGH) zu einem Hubschrauber gebracht. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Im Mordfall Lübcke bleibt der als Todesschütze verdächtigte Stephan E. auch nach seiner neuen Aussage in Untersuchungshaft. Der Bundesgerichtshof (BGH) hält ihn weiter für dringend mordverdächtig, wie aus einem am Montag veröffentlichten Beschluss hervorgeht (Az. AK 62/19). Dagegen ist der mitbeschuldigte Waffenhändler Elmar J. wegen Zweifeln am Ausmaß seiner Verstrickung aus der U-Haft freigekommen. In seinem Fall sieht der BGH keinen dringenden Tatverdacht der Beihilfe.

Die Richter hatten am 15. Januar überraschend den Haftbefehl gegen J. aufgehoben. Warum, war damals unklar. Nun wurde die Begründung bekannt (Az. AK 64/19).

Damit ist völlig offen, ob J. wie geplant gemeinsam mit E. und dem dritten Verdächtigen Markus H. demnächst beim Oberlandesgericht Frankfurt angeklagt werden kann. Dafür bräuchte es zwar keinen dringenden, aber zumindest einen hinreichenden Tatverdacht. Die Bundesanwaltschaft äußerte sich dazu auf Anfrage nicht.

J. soll E. 2016 die spätere Tatwaffe verkauft haben. Die große Frage ist, inwieweit er damals schon wissen konnte, was E. damit vorhatte.

Der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke war Anfang Juni 2019 nachts auf seiner Terrasse aus nächster Nähe erschossen worden. Die Bundesanwaltschaft geht von einem rechtsextremen Hintergrund aus. Der CDU-Politiker Lübcke war für die Aufnahme von Flüchtlingen eingetreten.

E. hatte zunächst gestanden, stellt die Tat aber inzwischen als Unfall dar. Zudem soll jetzt ein zweiter Mann mit am Tatort gewesen sein - Markus H., der ebenfalls in U-Haft sitzt. Dieser habe auch die Waffe auf Lübcke gerichtet, als sich ein Schuss löste, behauptet E.

Am BGH hatte der zuständige Strafsenat nun zu entscheiden, ob die U-Haft der Verdächtigen über sechs Monate hinaus verlängert wird.

Bei Stephan E. fiel die Antwort eindeutig aus. Die Richter stützen sich auf sein ursprüngliches Geständnis aus dem Juni 2019. „Anlass, an dem Wahrheitsgehalt dieser Einlassung zu zweifeln, besteht im derzeitigen Ermittlungsstadium nicht“, heißt es in ihrem Beschluss. Es gebe keine plausible Erklärung, warum E. so lange für sich behalten haben soll, dass in Wahrheit H. der Täter gewesen sei.

Außerdem habe E. der Polizei das Waffenversteck genannt. Und an Lübckes Kleidung sei eine DNA-Spur von E. gefunden worden. Die BGH-Richter gehen deshalb weiter davon aus, dass sich der 46-Jährige „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ des Mordes strafbar gemacht hat.

Was die Rolle von Elmar J. angeht, haben die Richter dagegen Zweifel. Der 64-Jährige soll E. irgendwann im Jahr 2016 für 1100 Euro die spätere Tatwaffe verkauft haben. Der Generalbundesanwalt argumentiert, damals müsse ihm bewusst gewesen sein, dass E. ein gewaltbereiter Rechtsextremist war. J. habe also zumindest in Kauf genommen, dass E. aus politischen Motiven töten könnte.

Das überzeugt den BGH nicht: J. habe E. den Revolver mindestens zweieinhalb Jahre vor der Tat verkauft. Es sei auch nicht die einzige Waffe gewesen - im Rahmen einer illegalen „Geschäftsbeziehung“ habe E. von J. zwischen 2014 und 2018 mehrere Waffen bekommen, die er zum Teil mit Gewinn weiterverkauft habe. E. habe sich nie gezielt nach einer Waffe erkundigt, die sich gut für ein Verbrechen eignen würde.

Was den Vorwurf der Beihilfe zum Mord angeht, sehen die Richter deshalb keinen dringenden Tatverdacht mehr. Der Haftgrund der Schwerkriminalität entfalle damit. Es gebe auch keine Fluchtgefahr.

Zum Ergebnis der turnusmäßigen Haftprüfung bei Markus H. ist noch nichts bekannt. Die Bundesanwaltschaft hatte den 43-Jährigen verhaften lassen, weil er E. den Kontakt zu J. vermittelt haben soll.

Aus den nun bekanntgewordenen BGH-Beschlüssen ergibt sich auch, wie umfangreich die Ermittlungen im Fall Lübcke sind. Demnach gab es auf Veranlassung des Generalbundesanwalts bisher 342 Zeugenvernehmungen und 31 Durchsuchungen. Außerdem seien die Ermittler mehr als 400 Hinweisen aus der Bevölkerung nachgegangen. Die vorläufigen Ermittlungsakten umfassten derzeit 191 Bände.

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Erstellt:
27. Januar 2020, 09:52 Uhr

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