Fast fünf Jahre Haft für Kirchberger Räuber

39-Jähriger überfiel zuerst eine Bäckerei, später eine Metzgerei und erbeutete knapp 1300 Euro

Das Gericht hat sein Urteil gesprochen. Symbolfoto: Fotolia_Romolo Tavani

© Romolo Tavani

Das Gericht hat sein Urteil gesprochen. Symbolfoto: Fotolia_Romolo Tavani

Von Bernd S. Winckler

KIRCHBERG AN DER MURR. Der 39-jährige Kirchberger Räuber muss laut dem gestern verkündeten Urteil des Stuttgarter Landgerichts vier Jahre und acht Monate hinter Gitter. Die Richter stellten fest, dass er bewaffnet und maskiert zuerst eine Kirchberger Bäckerei, dann vier Wochen später ebenfalls bewaffnet die Ochsen-Metzgerei überfiel und insgesamt 1282 Euro erbeutete. Erschwerend für ihn wogen die insgesamt 20 Vorstrafen.

Nahezu zwei Stunden benötigten die Richter der 17. Großen Strafkammer gestern, um die lange Latte der Vorstrafenliste gegen den 39-Jährigen vorzutragen. Dies beginnt im jugendlichen Alter bereits mit schweren Diebstählen, Sachbeschädigung, Drogenbesitz und Drogenhandel bis hin zu Betrug und Leistungserschleichung. Zahlreiche Bewährungsstrafen wurden ständig widerrufen, weil der Angeklagte sich nie an die Vorgaben hielt. Die letzte Vorstrafe datiert vom April dieses Jahres.

Die Taten, die jetzt das Stuttgarter Landgericht abzuurteilen hatten, waren die Krönung seiner kriminellen Laufbahn, wie es seine Verteidigerin selbst einräumt: Am 24. März dieses Jahres war der Mann, der auch Drogenkonsument war, wieder einmal pleite. Er nahm eine echt aussehende Schreckschusspistole, maskierte sich mit einer Mütze und einer Sonnenbrille und spazierte um die Mittagszeit in die Kirchberger Bäckerei und bedrohte die Auszubildende mit der Waffe. Erst nach mehreren Versuchen konnte sie mithilfe einer Kollegin die Kassenschublade öffnen und dem Räuber den Inhalt von 1282 Euro aushändigen. Dazwischen wurde sogar noch eine Kundin bedient.

Am Nachmittag des 10. April war das Geld alle. Wieder bewaffnete sich der 39-Jährige mit der Waffe und ließ drei Patronen im Lauf. Dann betrat er die Ochsen-Metzgerei in der Kirchberger Hauptstraße und forderte Geld. Dieser Raub ging allerdings schief, weil Passanten auf der Straße durch das Schaufenster die Tat beobachteten und einschritten, weil auch die Verkäuferin mit der Faust von innen an die Scheibe klopfte und so auf das Geschehen aufmerksam machte. Zwei Männer verfolgten den Angeklagten, der ohne Beute mit dem Fahrrad zu flüchten versuchte und hielten ihn bis zum Eintreffen der Polizei fest.

Für die Richter waren dies zum einen eine vollendete schwere räuberische Erpressung und ein versuchter besonders schwerer Raub, weil im Fall zwei die Waffe geladen war. Erschwerend aber wog auch, dass die Opfer lange Zeit nach dem Geschehen noch traumatisiert waren. Die Verkäuferin im Bäckerladen hat heute noch Angst vor Männern, die eine Kapuze tragen. Zeugen hatten berichtet, dass sie damals nach dem Überfall kurz vor dem Umkippen stand. Und die Tatausführungen sprächen von einer besonders kriminellen Energie, wie es der Staatsanwalt in seinem Plädoyer ausführte. Er hatte vier Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe beantragt, während die Verteidigerin davon ausgeht, dass der Angeklagte zu den Tatzeiten jeweils auch unter Drogen stand und drogensüchtig gewesen sei. Dafür sollte er, statt in eine Vollzugsanstalt, in einen geschlossenen Drogenentzug eingewiesen werden.

Dies jedoch lehnten die Stuttgarter Richter ab. Ein dazu gehörter Gutachter hatte dem Angeklagten trotz dessen permanenten Drogenkonsums volle Schuldfähigkeit bescheinigt.

Zugunsten wog laut dem Urteil nur noch das umfassende Geständnis des 39-Jährigen, dem man ansonsten den ersten Überfall auf die Kirchberger Bäckerei nicht so ohne Weiteres hätte nachweisen können, wie die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung hervorhob. Der Angeklagte hatte sich auch bei den Opfern entschuldigt. „So was tut nicht jeder Täter im Prozess“, so die Richterin. Dies habe ihn vor einer weitaus höheren Strafe bewahrt. Als Höchststrafe wären sogar bis zu 15 Jahre möglich gewesen. Mit der Verhängung der vier Jahre und den acht Monaten entsprach das Gericht dem Antrag des Anklägers.

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Erstellt:
19. Dezember 2018, 06:00 Uhr

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