Alkoholausschank auf Wochenmärkten
FDP enttäuscht: Lockerungen nur begrenzt möglich
Eine grundlegende Änderung beim Alkoholausschank auf Wochenmärkten hält die Landesregierung für nicht umsetzbar. Manches soll aber vereinfacht werden.

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Ein Gläschen Wein auf dem Wochenmarkt direkt am Stand wird es in Baden-Württemberg weiterhin nur in Ausnahmefällen geben. (Symbolbild)
Von Sascha Maier
Die Landesregierung hat dem Begehren der FDP, die ausloten wollte, ob Marktbeschickern auf Wochenmärkten Alkoholausschank auch grundsätzlich ermöglicht werden kann, eine Absage erteilt. Das CDU-geführte Wirtschaftsministerium teilte dazu mit: „Aufgrund der wöchentlichen und damit häufigen Terminierung des Marktes ist der regelmäßige Alkoholausschank bei einem Wochenmarkt grundsätzlich nicht gestattungsfähig.“
Mit Blick auf das Ziel von Wochenmärkten – die Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs – würden die Auswirkungen der gesetzlichen Vorgaben zum Ausschank alkoholischer Getränke auf die Attraktivität und Entwicklung von Wochenmärkten derzeit als überschaubar betrachtet. Die Forderung danach sei auf kommunaler Ebene auch nur in einzelnen Fällen formuliert worden.
Auch der Jugendschutz ein Thema
Ein Regierungsentwurf zur Neufassung des Landesgaststättengesetzes verspricht allerdings Lockerungen, um von Zeit zu Zeit dennoch Alkoholausschank auf Marktflächen möglich zu machen. „Die Erfordernis einer Gestattung entfällt – künftig sollen vorübergehende gastronomische Angebote nur noch angezeigt werden müssen“, schrieb das Ministerium. Beibehalten werde jedoch das Erfordernis des besonderen Anlasses.
Als weitere Argumente, einer flächendeckenden Liberalisierung des Alkoholausschanks auf Märkten nicht zuzustimmen, führte das Ministerium den Jugendschutz und Wettbewerbsauswirkungen auf Lokale in Marktnähe an.
Der FDP-Landtagsabgeordnete Christian Jung aus dem Landkreis Karlsruhe, der die Debatte mit anderen Liberalen angeschoben hat, ist vom Ergebnis etwas enttäuscht, nimmt aber auch Positives mit: „Die Anfrage hat deutlich gemacht: Das Landesrecht ist entscheidend für die Frage, ob auf Wochenmärkten überhaupt Alkohol ausgeschenkt werden darf oder nicht.“ Hier könne Baden-Württemberg handeln – glücklicherweise befinde sich das relevante Landesgaststättengesetz aktuell in grundlegender Überarbeitung.
„ Leider wird aber auch die neue Form des Gesetzes nach den bisherigen Planungen der grün-schwarzen Landesregierung keine Erleichterung für den durchdachten Alkoholausschank auf Wochenmärkten bringen“, so Jung, „als nordbadischer Abgeordneter aus dem Landkreis Karlsruhe, einem Gebiet, das direkt an die Pfalz angrenzt und in dem es immer mehr Märkte auch am Nachmittag und Abend gibt, setze ich mich für ein Nachsteuern ein.“ Alkohol auf Wochenmärkten, zum Beispiel bei Probierständen im Herbst, müsse „unkompliziert möglich sein“. Es sei nicht davon auszugehen, dass es dabei zu Trinkgelagen kommt.
Ausnahmen bleiben bestehen
Das ist auch denjenigen wenigen wichtig, die jetzt schon Alkohol auf Wochenmärkten ausschenken dürfen: Vor allem Weingüter dürfen dort auch Weine anbieten, da sie selbst Erzeuger sind und für sie dadurch andere Regeln gelten.
Das Stuttgarter Weinkollektiv, ein Zusammenschluss lokaler Erzeuger, betreibt seit einiger Zeit auf dem Schillerplatz in der Landeshauptstadt einen Stand, wobei Winzer ihre Tropfen im Wechsel anbieten. „Weinkultur zu leben gehört für viele Menschen zum Alltag dazu“, sagt Stefanie Schwarz vom Weingut Schwarz. Der Fokus müsse auf Regionalität liegen: „Wenn alles mit Maß und Ziel passiert, kann der Weinausschank eine wunderbare Erweiterung des Wochenmarktes darstellen.“