Fellbach: Anklage wegen Unterstützung der Mafia
Ein 65-Jähriger hat sich offenbar einer Bande angeschlossen.
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Symbolfoto: Alexander Becher
Fellbach/Stuttgart. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen einen mutmaßlichen Unterstützer des Farao-Marincola-Clans, einer Untergruppierung der italienischen Mafia-Organisation ‚Ndrangheta, beim Landgericht Stuttgart Anklage erhoben. Es geht um 35 Fälle von gewerbs- und bandenmäßigem Betrug in Tateinheit mit Unterstützung einer kriminellen Vereinigung im Ausland im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Lebensmitteln.
Wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart mitteilte, soll der 65-jährige Angeschuldigte italienischer Staatsangehörigkeit sich mit weiteren Personen, unter anderem einem Italiener, einem mutmaßlichen Mitglied des ‚Ndrangheta-Clans Farao-Marincola, im Jahr 2020 zu einer Bande zusammengetan haben. Ziel des Vorhabens sei es gewesen, in großen Mengen Lebensmittel bei ausländischen Unternehmen, hauptsächlich in Italien, zu bestellen und diese nicht zu bezahlen. Hierzu sollen sich Mitglieder der Bande als Verantwortliche deutscher Unternehmen ausgegeben und zwischen April 2020 und April 2021 Waren bestellt haben. Diese wurden dann durch Transportunternehmen an die Adresse einer nicht existenten Firma in Fellbach geliefert, wo sie entweder vom Angeschuldigten oder von weiteren Mitgliedern der Bande entgegengenommen wurden. Die so in 35 Fällen mutmaßlich betrügerisch erlangten Lebensmittel im Gesamtwert von rund 330000 Euro sollen über ein Gastro-Großhandelsunternehmen an Betriebe im Großraum Stuttgart weiterverkauft worden sein. Der Firmeninhaber besagten Großhändlers war das erwähnte mutmaßliche ‚Ndrangheta-Mitglied, der faktische Geschäftsführer war der 65-jährige Angeschuldigte. Die Anklage geht davon aus, dass die Bandenmitglieder, hierunter auch der Angeschuldigte, die Erlöse dieser Geschäfte für sich selbst verwenden, in Teilen aber auch an den Farao-Marincola-Clan weitergeben wollten, um diesen zu unterstützen. Der Mann befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Das Landgericht Stuttgart entscheidet nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Terminierung. pm
