Ferienwohnungen: Kommunen sollen leichter Auskunft erhalten

dpa/lsw Stuttgart. Kommunen sollen nach dem Willen des Wirtschaftsministeriums künftig leichter Auskunft bei Buchungsplattformen wie Airbnb über die Vermieter von Ferienwohnungen erhalten. Es werde schnellstmöglich ein Gesetzentwurf zur Änderung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes auf den Weg gebracht, teilte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) am Mittwoch in Stuttgart mit.

Ein Schlüssel, ein Airbnbmag-Magazin und eine Willkommenskarte liegen in der Wohnung eines Airbnb-Gastgebers. Foto: Jens Kalaene/Archivbild

Ein Schlüssel, ein Airbnbmag-Magazin und eine Willkommenskarte liegen in der Wohnung eines Airbnb-Gastgebers. Foto: Jens Kalaene/Archivbild

Hintergrund ist, dass bei einem knappen Wohnraum Wohnungen nicht als Ferienwohnungen zweckentfremdet werden sollen. Für die oppositionelle SPD geht der Vorstoß des Wirtschaftsministeriums nicht weit genug. Notwendig sei gleichwohl eine Registrierungspflicht der Anbieter, forderte der Abgeordnete Daniel Born. Eine Sprecherin der CDU-Politikerin sagte: „Die detaillierte inhaltliche Ausgestaltung des Gesetzentwurfes befindet sich aber derzeit noch in Prüfung. Das betrifft auch die Abwägung zur Frage einer Registrierungspflicht.“

In Baden-Württemberg regiert Grün-Schwarz. Die Grünen-Politikerin Susanne Bay sagte: „Wir wollen das Gesetz nun so anpassen, dass Unterkünfte dem dauerhaften Wohnen dienen.“ In Freiburg, Konstanz, Stuttgart, Tübingen und Heidelberg gilt ein Zweckentfremdungsverbot. Ein Verstoß liegt laut Ministerium aber erst dann vor, wenn der Wohnraum nicht nur vorübergehend gewerblich genutzt wird. Es drohen demnach Geldbußen bis zu 50 000 Euro.

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Erstellt:
11. September 2019, 15:40 Uhr

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