Feuerbrand: was Stücklesbesitzer wissen müssen

Bäume sollen auf möglichen bakteriellen Befall kontrolliert werden. Das Landwirtschaftsamt Rems-Murr informiert über die aktuelle Situation.

Der Befall von bakteriellem Feuerbrand ist auch von Laien deutlich erkennbar. Foto: Landratsamt

Der Befall von bakteriellem Feuerbrand ist auch von Laien deutlich erkennbar. Foto: Landratsamt

Rems-Murr. In den 90er-Jahren verursachte der bakterielle Feuerbrand im Rems-Murr-Kreis verheerende Schäden für Obsterzeuger und Stücklesbesitzer. Damals mussten im gesamten Landkreis hunderte großer und landschaftsprägender Birnbäume und sogar ganze Obstanlagen gerodet werden. Nach einer längeren Pause treten seit 2020, wenn auch nur punktuell, wieder verstärkt Infektionen auf. Bislang wurden meist nur Apfelbäume befallen.

Die Obstbauberatung beim Landwirtschaftsamt bittet daher alle Erwerbsobstbauern, Hausgärtner und Stücklesbesitzer, vorsorglich ihre Bäume auf einen möglichen Befall zu kontrollieren. Nur laufende Kontrollen verhindern, dass eine größere Feuerbrandepidemie entsteht.

Der Befall ist auch für Laien an den deutlichen Symptomen erkennbar. Die ersten Anzeichen sind plötzlich welkende Triebe oder Äste. Typisch sind auch die krückstockartigen Verkrümmungen der Triebspitzen. Das Laub wird zunächst glänzend, später trocknet es ein, bleibt aber am Trieb hängen. Die in der Literatur oft beschriebenen „Schleimtröpfchen“ treten allerdings nur bei schwül-feuchter Witterung auf.

Die einzige Möglichkeit, einen mit Feuerbrand befallenen Baum zu retten, ist ein sofortiger Rückschnitt von mindestens 25 Zentimetern in das noch gesunde Holz. Das Schnittgut kann entweder über die örtlichen Grünschnittplätze oder die Komposttonne entsorgt werden. Eine Ausbreitungsgefahr besteht hier übrigens nicht, da der Feuerbranderreger nur im noch lebenden Gewebe existieren kann.

Das befallene Gehölz muss nach dem Rückschnitt fortlaufend beobachtet werden. Sollten sich nach einiger Zeit erneut Symptome zeigen und ein weiterer Rückschnitt auch keinen Erfolg bringen, muss der Baum gerodet und entsorgt werden.

Das Landwirtschaftsamt weist darauf hin, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen dem Befall durch die Blüten- und Zweigmonilia und dem bakteriellen Feuerbrand besteht. Um hier eine verlässliche Diagnose zu stellen, ist es wichtig, sich jeweils die Übergangsstellen zwischen gesundem und krankem Gewebe näher anzusehen.

Bei einem Moniliabefall ist der Übergang zwischen gesundem und krankem Gewebe immer sehr scharf abgegrenzt und somit gut erkennbar. Zeigt sich hingegen an der Übergangsstelle ein fließender Übergang zwischen dem scheinbar noch gesunden und kranken Gewebe, handelt es sich um einen Feuerbrandbefall. pm

Befall Vom Feuerbrand befallen werden folgende Obstbaumarten: Apfel, Birne und Quitte – Steinobst hingegen nie. Es gibt auch eine Reihe anfälliger Ziergehölze wie Amelanchier (Felsenbirne), Crataegus (Weißdorn), Sorbus-Arten (beispielsweise Vogelbeere, Mehlbeere), Cotoneaster (Steinmispel), Photinia davidiana (Stranvaesia), Pyracantha (Feuerdorn), Chaenomeles (Scheinquitte), Eriobotrya japonica (Wollmispel), Mespilus germanica (Mispel).

Meldepflicht Eine gesetzliche Meldepflicht besteht nicht mehr. Im Zweifelsfall helfen die Vertreter der örtlichen Gartenbauvereine oder die Obstbauberatung beim Landwirtschaftsamt in Backnang weiter.

Kontakt Das Landwirtschaftsamt ist über E-Mail landwirtschaft@rems-murr-kreis.de oder die Telefonnummer 07191/895-4233 erreichbar.

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Erstellt:
11. Juli 2022, 11:30 Uhr

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