Feuerteufel aus Geltungsbedürfnis

22-Jähriger zu 22 Monaten und Vorbewährung verurteilt – Mitbeteiligter 18-Jähriger kommt mit Sanktionen davon

Wegen Brandstiftung und Sachbeschädigung hat das Jugendschöffengericht in Waiblingen einen 22-jährigen Backnanger zu einer Gefängnisstrafe von 22 Monaten mit Vorbewährung verurteilt. Zur Last gelegt wurde ihm unter anderem der Großbrand im Frühmeßhof vom vergangenen September. Der junge Mann soll aus Geltungsbedürfnis zum Pyromanen geworden sein.

In der Nacht auf 22. September 2018 zerstörte das Feuer eine Scheune und angrenzende Garagen mit Oldtimern im Frühmeßhof. Archivfoto: 7aktuell

© 7aktuell.de/Simon Adomat

In der Nacht auf 22. September 2018 zerstörte das Feuer eine Scheune und angrenzende Garagen mit Oldtimern im Frühmeßhof. Archivfoto: 7aktuell

Von Hans-Christoph Werner

KIRCHBERG AN DER MURR/WAIBLINGEN. Vor dem Jugendschöffengericht in Waiblingen wird gegen einen 18-jährigen Schüler und einen 22-jährigen Anlagenbediener, beide aus Backnang, wegen Sachbeschädigung und Brandstiftung verhandelt.

Als im September vergangenen Jahres eine Bank bei Kirchberg, tags darauf neben der Verbindungsstraße Kirchberg– Burgstall gelagertes Stroh in Brand gesteckt wurde, war der Schüler jeweils dabei und hat Schmiere gestanden. Er gibt das auch zu. Sein Verteidiger macht gegen Ende der Verhandlung den Vorschlag, dass sein Mandant gegen Zahlung von 1000 Euro Schadenersatz und das Ableisten von 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit aus dem Verfahren entlassen wird. Das Schöffengericht berät kurz. Und so geschieht es dann. Der junge Mann wird nicht verurteilt, sondern nur mit einer Sanktion belegt.

Anders die Sache bei dem 22-Jährigen. Ihm werden sieben Taten zur Last gelegt. Alles begann im April 2017, als ein Absetzcontainer in Kirchberg in Flammen aufging. Dann ist es eben dort, dass ein Altpapiercontainer brennt. Kurze Zeit später brennt im Frühmeßhof ein Holzstapel ab. Wieder einen Monat später ist es erneut ein Altpapiercontainer.

Der Kommandant der Kirchenberger Feuerwehr sieht sich genötigt, in der Hauptversammlung Anfang 2018 von einem „Feuerteufel“ zu sprechen. Die Feuerwehrkameraden mögen erhöht wachsam sein. Irgendwie, so gibt der Kommandant in der Gerichtsverhandlung als Zeuge aussagend an, habe ihn das Bauchgefühl beschlichen, der Täter könnte aus den eigenen Reihen kommen.

Merkwürdige Botschaften in der WhatsApp-Gruppe

Andere Indizien kamen hinzu. Merkwürdige Botschaften gab der 22-Jährige, der selbst zur Kirchberger Wehr gehörte, in die WhatsApp-Gruppe der Kameraden hinein. Ferner war er bei Alarmierungen der erste am Feuerwehrgerätehaus. Im September vergangenen Jahres findet die unheimliche Serie ihre Fortsetzung. Die bereits erwähnte Bank und das Strohlager brennen an aufeinanderfolgenden Tagen.

Wieder einen Tag später ein Großbrand im Frühmeßhof: Ein als Lager- und Maschinenhalle genutztes Gebäude brennt bis auf die Grundmauern nieder. Die darin befindlichen Waren, Maschinen und Fahrzeuge werden vernichtet. Der Kaufman, der das Gebäude als Lager nutzte, schätzt seinen Schaden auf 250000 Euro, der Besitzer des Gebäudes gibt an, dass für einen Wiederaufbau etwa 1,2 Millionen Euro nötig sind. Der 22-Jährige, der auch durch einen Hinweis des Feuerwehrkommandanten schon länger im Verdacht stand, wird noch in der Tatnacht verhaftet. Sechs Taten gibt der Angeklagte zu. Nur die Sache mit dem Brennholzstapel weist er von sich.

Zum Gerichtsverfahren gehört es, dass der Richter zusammen mit den Laienrichtern auch die Fotos von den Tatorten ansieht. Aufnahmen von dem hell in Flammen stehenden Gebäude im Frühmeßhof sind dabei. Die Laienrichter sind erschüttert und schütteln mit dem Kopf.

Keine zwei Meter entfernt sitzt der Angeklagte und starrt stoisch vor sich hin. Er habe eine schwere Kindheit gehabt, so gibt er an. Die Eltern haben sich getrennt, sein leiblicher Vater habe ein Alkoholproblem gehabt. Oft seien sie umgezogen. Auch gesundheitliche Schwierigkeiten habe er gehabt. Doch dann kann er den Realschulabschluss machen, eine Lehre beenden.

Der Richter fragt nach dem Grund für die Brandstiftungen. Der Angeklagte gibt an, er habe mit dem neuen Partner seiner Mutter, seinem Stiefvater, Probleme gehabt. Er wollte dessen Anerkennung erlangen. Stress zu Hause habe es gegeben. Anzünden, so wendet der Richter ein, bekämpfe aber keinen Stress. Ob es ihm denn nach der Brandstiftung besser gegangen sei? „So in der Art“, gibt der Angeklagte an. Der Richter insistiert. Etwas anzuzünden sei doch keine „Heldentat“, mit der er beim Vater hätte Eindruck schinden können. Andere Gründe vermag der Angeklagte nicht anzugeben. Wie ruhig gestellt folgt er der fast sechsstündigen Verhandlung.

Die Brandstiftungen werden immer ausgefeilter. Aus dem Internet besorgt sich der Angeklagte eine „Bauanleitung“ für Napalm. An der Parkbank wird es getestet, am Gebäude im Frühmeßhof streicht er eine Tür mit Napalm ein und zündet sie an. Er wollte, so gibt der Angeklagte an, dass nur die Tür brennt. Als der Richter darauf hinweist, dass dies ein fataler Irrtum war, gibt er zu: „Ich habe Scheiße gebaut.“

Enges Verhältnis zur Mutter, Ablehnung durch den Stiefvater

Zweimal hat eine Gutachterin mit dem Angeklagten Gespräche geführt und auch Tests gemacht. Der Richter verliest ihr Gutachten. Eine zerebrale Schädigung ist nicht festzustellen. Das enge Verhältnis zur Mutter und die Ablehnung, die der Angeklagte durch den Stiefvater erfuhr beziehungsweise die er sich durch vorbildlichen Einsatz bei der Feuerwehr verdienen wollte, führten zu einem ödipalen Konflikt: Nach der antiken Sage tötet Ödipus seinen Vater, um seine Mutter heiraten zu können. Narzisstische Neigungen kamen hinzu. Der Angeklagte sei, so die Gutachterin, in seiner Persönlichkeit noch nicht ausgereift. Aus Geltungsbedürfnis sei er zum Pyromanen geworden.

Die Staatsanwältin hebt in ihrem Plädoyer den hohen Sachschaden hervor, der entstanden ist. Auch sei der Angeklagte professionell vorgegangen. Positiv vermerkt sie sein Geständnis, dass er nicht vorbestraft sei und sich bei den Geschädigten entschuldigt habe.

Allerdings nahmen ihm zwei der Geschädigten die kleinlaut vorgebrachte Entschuldigung nicht ab.

Die Staatsanwältin fordert nach Jugendstrafrecht eine Gefängnisstrafe von 22 Monaten. Ob diese zur Bewährung ausgesetzt werden kann, lässt sie offen. Beim Strafmaß stimmt ihr der Verteidiger des Angeklagten zu. Er will die Strafe zur Bewährung aussetzen.

Nach halbstündiger Beratung verkündet das Schöffengericht seine Entscheidung: 22 Monate mit sogenannter Vorbewährung. Innerhalb von sechs Monaten muss der Angeklagte sich mit den Geschädigten in Verbindung setzen, den entstandenen Schaden erfragen und eine Wiedergutmachung in Ratenzahlungen anbieten. Ferner muss er sich wegen seiner ödipalen Fantasien in psychische Behandlung begeben. Erst wenn diese Bedingungen erfüllt sind, wird die Strafe endgültig zur Bewährung ausgesetzt.

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Erstellt:
22. Mai 2019, 06:00 Uhr

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