Finanzministerin schlägt Grundsteuer-Modell vor

dpa/lsw Stuttgart. Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) hat ein eigenes Grundsteuer-Modell für Baden-Württemberg vorgeschlagen. In einem Brief an die Vorsitzenden und Finanzexperten der grün-schwarzen Regierungsfraktionen vom Dienstag regt sie eine „Bodenwertsteuer“ an. „Sie beinhaltet eine Wertkomponente, verzichtet jedoch auf die Berücksichtigung des Gebäudes“, heißt es in dem Brief, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. „Im Ergebnis bedeutet dies, dass sich die Grundsteuer allein anhand der Grundstücksfläche und des Bodenrichtwertes berechnet.“ Der Bodenrichtwert ist der Wert der Fläche, der von einem Ausschuss in der Gemeinde festgelegt wurde.

Edith Sitzmann (Bündnis 90/Die Grünen), Finanzministerin von Baden-Württemberg. Foto: Tom Weller/dpa/Archivbild

Edith Sitzmann (Bündnis 90/Die Grünen), Finanzministerin von Baden-Württemberg. Foto: Tom Weller/dpa/Archivbild

Der Bundesrat hatte kürzlich beschlossen, dass die Grundsteuer ab 2025 nach einem neuen System berechnet wird. Die Bundesländer können entscheiden, ob sie die Berechnungsmethode des Bundesfinanzministeriums nutzen oder eine eigene entwickeln. Die baden-württembergische CDU machte sich von Anfang an für die Länderöffnungsklausel stark. So mahnte CDU-Landeschef Thomas Strobl ein Modell an, das unbürokratisch sei und keine Mehrbelastungen für Mieter und Eigentümer bedeutet. Die Grundsteuer zahlt jeder Hausbesitzer - auch auf die Mieter wird sie umgelegt. Die Kommunen im Südwesten nehmen jährlich 1,8 Milliarden Euro aus ihr ein.

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Erstellt:
12. November 2019, 16:14 Uhr

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