Fliehen, filmen, helfen? Polizei gibt Zeugen Tipps

dpa/lsw Stuttgart. Videos der grausamen Tat kursieren am selben Abend im Internet: Ein Mann tötet in Stuttgart seinen ehemaligen Mitbewohner - vor Zeugen, die auch zum Handy greifen und filmen. Was Zeugen richtig machen können - dazu gibt die Polizei nun auf Stadtbahnen Tipps.

In Polizei-Westen gekleidete Polizisten. Foto: Silas Stein/Archiv

In Polizei-Westen gekleidete Polizisten. Foto: Silas Stein/Archiv

Der Schwert-Angriff in Stuttgart warf vor einigen Wochen auch die Frage auf: Wie verhält man sich als Zeuge einer Gewalttat richtig? Mit einer bundesweiten Kampagne will die Polizei für Zivilcourage werben und hat am Donnerstag zwei mit Verhaltenstipps bedruckte Stuttgarter Stadtbahnen vorgestellt. „In jedem Fall ist es immer besser, die Polizei unter 110 zu verständigen, als nichts zu tun“, sagte Harald Schmidt, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. In Hinblick auf die Videos, die Zeugen vom Schwert-Angriff gemacht hatten, betonte er, dass die Veröffentlichung strafbar sein könne.

Direkt nach dem grausamen Angriff waren Ende Juli im Internet Videos der Tat kursiert - ein Mann hatte seinen ehemaligen Mitbewohner in der Öffentlichkeit getötet. Kriminaloberrat Schmidt wies zugleich darauf hin, dass das Filmen von Verbrechen den Ermittlern grundsätzlich helfen kann. „Ganz wichtig hierbei ist aber: Bringen Sie sich dadurch nicht in Gefahr.“ Bei Taten mit Waffeneinsatz ist laut Schmidt die eigene Sicherheit erst mal am wichtigsten: „Fliehen Sie, wenn es Ihnen gefahrlos möglich ist“, lautet einer der Ratschläge. Dem Täter sollte sich ein Zeuge weder in den Weg stellen, noch sollte er versuchen, diesem die Waffe abzunehmen. Schmidt betonte allerdings, solche extremen Gewalttaten seien sehr selten.

„Gewalt, Vandalismus, Belästigung und Diskriminierung gehen jeden etwas an“, sagte der Vorsitzende der Polizeilichen Kriminalprävention, Gerhard Klotter. Dazu reiche oft schon ein lautes Wort oder Umstehende zur Mithilfe aufzufordern, um Täter zu stoppen und Opfern zu helfen. Wichtig dabei: Den Täter nicht mit „Du“ ansprechen, sonst könnten umstehende Passanten einen rein persönlichen Streit vermuten.

Zum Schwert-Angriff gab die Staatsanwaltschaft unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen zunächst keine weiteren Details bekannt. Nach der Verhaftung waren die Ermittler von einem persönlichen Motiv ausgegangen. Der Mann ist ersten Erkenntnissen nach Syrer und lebt seit 2015 mit gültigem Aufenthaltsstatus in Deutschland - Zweifel daran hatte er allerdings nach Polizeiangaben selbst genährt, als er erklärt hatte, zwei Jahre älter zu sein und eine jordanische Staatsbürgerschaft zu besitzen.

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Erstellt:
29. August 2019, 15:47 Uhr

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