Flucht vor der Zwangsrekrutierung

Drei jugendliche Angeklagte erzählen vor dem Stuttgarter Landgericht ausführlich ihren Werdegang

Flucht vor der Zwangsrekrutierung

© BilderBox - Erwin Wodicka

Von Hans-Christoph Werner

STUTTGART/BACKNANG. Vor dem Stuttgarter Landgericht haben sich drei Brüder im Alter von 19, 24 und 25 Jahren wegen räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung zu verantworten. Insgesamt vier Vorfälle, die sich von Januar bis April dieses Jahres zutrugen, werden den Angeklagten zur Last gelegt. 100 beziehungsweise 200 Euro sollen sie von einem anderen erpresst haben. Als dieser nicht zahlen wollte, setzte es Schläge. Drei Vorfälle ereigneten sich in Backnang, einer in Schorndorf. Seit Mai des Jahres sind die Angeklagten in Haft. Zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen wollen sich alle drei Angeklagten vorläufig nicht äußern.

Der erste von sieben angesetzten Verhandlungstagen dient der umfangreichen Erhebung der Angaben zur Person. Weil Ahmed (Name geändert), der mittlere der drei, gesundheitlich angeschlagen ist, wird ihm jeweils nur ein halber Verhandlungstag zugemutet. Überhaupt ist die Vorsitzende Richterin sehr einfühlsam. Entgegen den Gepflogenheiten erlaubt sie Ahmed in der Sitzung etwas zu trinken. Weil das für seine gesundheitliche Verfassung wichtig ist. Als er einmal während des Erzählens in Tränen ausbricht, wartet sie geduldig, bis die Tränen abgewischt sind und die Nase befreit ist, ja rät sogar, nun erst mal einen Schluck zu trinken, bevor er weiterredet. Im Kreis der Großfamilie ist Ahmed in seinem syrischen Heimatort aufgewachsen und hat die Schule besucht. Das unbeschwerte Leben hat schlagartig ein Ende, als die „Freie Syrische Armee“ in den Ort einrückt und nach jungen Rekruten Ausschau hält. Um die Sache effektiv zu halten, sprechen die Armeewerber direkt bei den Familien vor. Ferner werden im Ort und drum herum Kontrollpunkte eingerichtet, sodass sich junge Männer nicht mehr frei bewegen können. Ahmed unterlässt deshalb den Schulbesuch und arbeitet bei seinem Vater auf dem Feld. Ferner repariert er zu Hause Motorräder.

Durch ein fehlgeleitetes Geschoss wird er verletzt, kann aber nicht ins Krankenhaus gebracht werden. Denn dabei müsste er wieder einen der gefürchteten Kontrollpunkte passieren. Vater und Onkel von Ahmed beraten und beschließen, dass der Sohn fliehen soll. So geschieht es. Über die Türkei und Griechenland kommt er auf der sogenannten Balkanroute im Oktober 2015 nach Deutschland. Im Jahr 2017 ist es, dass er erst in Althütte, dann in Backnang landet. Von allen drei Brüdern beherrscht Ahmed die deutsche Sprache am besten. Auch medizinisch wurde Ahmed in Deutschland versorgt. Seine Gelenkkrankheit ist allerdings unheilbar. Durch eine Knochenmarkspende, für die eventuell die Brüder infrage kommen, kann der Verlauf zumindest verlangsamt werden. Ahmed ist als Flüchtling anerkannt.

Kommende Woche werden Zeugen vernommen

Samir (Name geändert), der Älteste, hat im Fluchtjahr von Ahmed geheiratet. Im Jahr drauf kommt die Tochter zur Welt. Wiederum zwei Jahre später wird ein Sohn geboren. Und die Tochter stirbt. An derselben Krankheit, die auch Ahmed hat. Als ob das nicht schon genug wäre, geht die Rebellenarmee auch im Wohnort Samirs auf Soldatensuche. Der junge Familienvater ist gehalten, so wenig wie möglich in der Öffentlichkeit aufzutauchen. Im Spätsommer letzten Jahres entschließt er sich zur Flucht, Frau und Sohn in Syrien zurücklassend. Das Asylverfahren von Samir ist noch nicht abgeschlossen.

Yusuf (Name geändert), der Jüngste, ist zusammen mit seinem Bruder Ahmed geflohen. Zum einen deshalb, weil sich die Brüder so während der vierwöchigen Flucht gegenseitig unterstützen konnten. Zum anderen hatte es sich bis nach Syrien herumgesprochen, dass man sich in Deutschland minderjähriger Flüchtlinge besonders annimmt. Fast wäre das schief gegangen. Denn in den Flüchtlingsmassen in Griechenland hatten sie sich aus den Augen verloren. Glücklicherweise fanden sie einander wieder. Yusuf ist beim Erlernen der deutschen Sprache noch nicht so weit wie sein Bruder Ahmed. Auch den deutschen Hauptschulabschluss nachzuholen ist ihm nicht gelungen. Sein Asylantrag wurde abschlägig beschieden. Dafür erhielt er subsidiären Schutz. Im vergangenen Jahr wurden ihm die Flüchtlingseigenschaften zuerkannt.

Ob sie alle drei, so will die Richterin wissen, im Gefängnis auch Gelegenheit hätten, einander zu sehen. Nein, geben die drei an. Erst beim Transport vom Gefängnis zum Landgericht konnten sie einander nach einem halben Jahr Trennung wieder in die Arme schließen. Und nach zweieinhalb Stunden Verhandlungszeit will die Richterin von Ahmed wissen, ob das die Zeitspanne ist, die er angesichts seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu bewältigen vermag. Die Antwort von Ahmed ist positiv.

In der nächsten Woche wird die Verhandlung fortgesetzt.

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Erstellt:
14. November 2019, 06:00 Uhr

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