Fluchtversuch von Stephan B.: Schwere Vorwürfe gegen JVA

dpa Magdeburg. Eigentlich sollen drei Wächter den Freigang des Terrorverdächtigen von Halle bewachen. Doch es ist gar keiner da - und der 28-Jährige versucht zu fliehen. Die Justizministerin versucht zu erklären, wie das passieren konnte - und wer dafür verantwortlich ist.

Sachsen-Anhalts Justizministerin Keding erhebt schwere Vorwürfe gegen die JVA „Roter Ochse“. Foto: Peter Gercke/dpa-Zentralbild/dpa

Sachsen-Anhalts Justizministerin Keding erhebt schwere Vorwürfe gegen die JVA „Roter Ochse“. Foto: Peter Gercke/dpa-Zentralbild/dpa

Schon vor dem Fluchtversuch des Terrorverdächtigen von Halle hat die Gefängnisleitung nach Angaben des Justizministeriums monatelang gegen Sicherheitsauflagen verstoßen.

Sachsen-Anhalts Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) erhob am Dienstag in Magdeburg schwere Vorwürfe gegen die Justizvollzugsanstalt (JVA) „Roter Ochse“. So habe die Anstaltsleitung die Sicherheitsauflagen stärker gelockert als angeordnet und dabei unter anderem weniger Personal zur Bewachung des 28-Jährigen eingesetzt. Das Ministerium hatte allerdings laut Keding auch nie geprüft, ob die JVA in Halle die strengen Vorgaben für die Bewachung des Gefangenen umsetzt. Inzwischen wurde der Terrorverdächtige ins Gefängnis nach Burg verlegt. Die Vorgaben wurden verschärft.

Am Tag des Fluchtversuchs seien mehrere Verstöße begangen worden, hieß es. So wurde der Terrorverdächtige bei seinem Hofgang zunächst nur von einem und später von keinem Wächter mehr begleitet. Da sich der 28-Jährige stets unauffällig verhalten habe, sei er in der JVA als „nicht so gefährlich“ eingeschätzt worden. Dazu sei der Verstoß gegen die Bewachungsauflagen gekommen.

Es seien zwei Disziplinarverfahren gegen die Anstaltsleitung in Vorbereitung, sagte Keding. Weitere Verfahren stünden im Raum. Derzeit werde das Geschehen weiter aufgearbeitet.

Vorige Woche war bekannt geworden, dass der Terrorverdächtige bereits am Pfingstsamstag (30. Mai) einen unbeobachteten Moment seines Hofgangs nutzte, über einen zwischen drei und vier Metern hohen Zaun kletterte und für mehrere Minuten versuchte, einen Gullydeckel anzuheben sowie Türen zu öffnen. Wenige Minuten, nachdem sein Fehlen bemerkt wurde, wurde der 28-Jährige wieder gefasst.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem 28-Jährigen zweifachen Mord und 68-fachen Mordversuch „aus einer antisemitischen, rassistischen und fremdenfeindlichen Gesinnung heraus“ vor. Er soll am 9. Oktober vorigen Jahres schwer bewaffnet versucht haben, in die gut besuchte Synagoge in Halle einzudringen. Als das misslang, soll er zwei Menschen in der Nähe erschossen und auf seiner Flucht mehrere Menschen verletzt haben, ehe er festgenommen wurde. Der Prozess gegen den Sachsen-Anhalter soll voraussichtlich Ende Juli starten.

Der Fluchtversuch sorgt seit Bekanntwerden für Bestürzung, aber auch für viele Fragen. Am Dienstag berichtete Keding den aktuellen Stand dem Landeskabinett, am Donnerstag beschäftigt sich der Rechtsausschuss im Landtag in nicht-öffentlicher Sitzung mit dem Fall. Die Landtagsfraktion der Linken forderte den Rücktritt der Ministerin. Sie habe „offenkundig keine Autorität in ihrem Haus“, teilte die Fraktion mit.

Die ersten Konsequenzen kündigte Keding am Dienstag bereits an: So muss das Gefängnis in Burg dem Ministerium täglich zum Terrorverdächtigen berichten. Der Gefangene muss zudem wieder Handschellen tragen, wenn er seine Zelle verlässt. Außerdem werde sich das Ministerium künftig schriftlich vorlegen lassen, welche Sicherheitsvorkehrungen vor Ort angeordnet worden seien.

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Erstellt:
9. Juni 2020, 18:25 Uhr

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