Flüchtling erneut vor Gericht

Stuttgart /LSW - Vor zwei Jahren war er der erste Flüchtling, der sich wegen eines Kriegsverbrechens in Syrien vor einem deutschen Gericht verantworten musste – seit Freitag steht der heute 27-Jährige wegen der Entführung und Geiselnahme eines UN-Mitarbeiters durch Terroristen erneut vor Gericht. Er müsse als Täter und nicht nur als Helfer verurteilt werden, fordert der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Damit droht dem Angeklagten, der seit drei Jahren in Untersuchungshaft sitzt, eine deutlich härtere Strafe. Der BGH hatte das erste Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart gegen den Mann teilweise aufgehoben. Daher muss eine andere Kammer das Strafmaß gegen den Syrer neu verhandeln.

Gut vier Jahre nach der Entführung und Geiselnahme eines kanadischen UN-Mitarbeiters bei Damaskus war der Mann im Herbst 2017 nach einjährigem Prozess wegen Beihilfe zu erpresserischem Menschenraub, schwerer Freiheitsberaubung sowie Kriegsverbrechen gegen humanitäre Operationen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Bundesanwaltschaft hatte im ersten Prozess sieben Jahre Haft gefordert und danach Revision eingelegt. Der Mann müsse als unmittelbarer Täter und Mittäter verurteilt werden. Seine Täterschaft sei erwiesen, weil er den gefangen gehaltenen UN-Mann aus Kanada immer wieder selbst in sein Zimmer gesperrt habe.

Es tue ihm leid, was mit dem Mann passiert sei, sagte der 27-Jährige am Freitag vor Gericht. Er wisse jetzt, wie die Geisel gelitten haben müsse. Damals habe er mit dem Gedanken gespielt, den Mann laufen zu lassen. Er habe jedoch Angst um sein eigenes Leben gehabt.

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Erstellt:
15. Dezember 2018, 03:14 Uhr

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