Forschungsförderung: Hoffmeister-Kraut will Nachbesserungen

dpa/lsw Stuttgart. Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) will den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Forschungsförderung im Bundesrat ändern. Der im Mai vorgestellte Entwurf gehe klar an den Bedürfnissen des Mittelstands vorbei, sagte Hoffmeister-Kraut in Stuttgart der Deutschen Presse-Agentur. Auch kleine und mittlere Unternehmen ohne nennenswerte Forschungsabteilung müssten von der steuerlichen Förderung profitieren können. Es müssten daher auch extern vergebene Forschungsaufträge berücksichtigt werden.

Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU), Wirtschaftsministerin von Baden-Württemberg. Foto: Sebastian Gollnow/Archivbild

Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU), Wirtschaftsministerin von Baden-Württemberg. Foto: Sebastian Gollnow/Archivbild

Ende Mai hatte das Bundeskabinett in einem Gesetzentwurf Steuervorteile für forschende Unternehmen beschlossen. Geplant sind Steuererleichterungen in Höhe von bis zu 500 000 Euro pro Jahr. Kommende Woche berät der Wirtschaftsausschuss im Bundesrat darüber. Hoffmeister-Kraut hofft bei ihrem Vorstoß auf die Unterstützung anderer Länder. Wirtschaftsverbände hatten ähnliche Punkte bemängelt.

Die baden-württembergische Wirtschaftsministerin hält auch die Förderhöchstsumme für zu gering. Zudem brauche es ein möglichst unbürokratisches Prüfverfahren für die Zulagen. „Ich halte das zurzeit vorgesehene Verfahren für zu aufwendig und kompliziert“, sagte Hoffmeister-Kraut.

Zum Artikel

Erstellt:
7. Juni 2019, 06:29 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen