Frau wollte Seniorin den Teufel austreiben

Gewaltsamer Tod einer 92-Jährigen im Alexander-Stift in Großerlach jetzt vor Stuttgarter Landgericht – Richter wollen Urteil am 2. August fällen

Von Bernd S. Winckler GROSSERLACH. Seit gestern wird vor der Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts der gewaltsame Tod einer 92-jährigen Frau im Alexander-Altenstift Großerlach, einer Zweigstelle der Stettener Diakonie, verhandelt. Auf der Anklagebank sitzt eine 62-jährige Frau, die das Opfer am 5. Januar dieses Jahres im psychischen Verfolgungswahn erschlagen haben soll. Vermutlich ist sie daher in rechtlicher Sicht schuldunfähig. Der Fall hat im Januar dieses Jahres großes Aufsehen in Großerlach erregt. Die örtliche Polizei musste an jenem Vormittag zusammen mit der Feuerwehr die Eingangstür zur Wohnung des Opfers gewaltsam öffnen. Drinnen fand man, auf einem Sideboard sitzend, die jetzige 62-jährige Beschuldigte, die ständig von einem Diabolo redete. Sie soll eine Stunde zuvor die 92-Jährige getötet haben. Nach den Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft soll die Frau am Tattag aus ihrer eigenen betreuten Wohnung im Untergeschoss der Stiftung in die Wohnung des Opfers ein Stockwerk darüber gegangen sein. Sie habe – wie sie jetzt auch selbst vor Gericht bekundet – in ihrem Kopf eine Stimme gehört, wonach sie den Teufel in der 92-Jährigen bannen müsse. Danach habe sie von innen die Tatwohnung abgeschlossen und sei in das Schlafzimmer der 92-Jährigen gegangen und habe ihr zunächst mit einer Art Brieföffner, wie der Staatsanwalt vermutet, mehrfach in den Kopf und das Gesicht eingestochen und dabei ein Auge zerstört. Dann habe sie mit einem Stuhl und einem Bilderrahmen auf die im Bett liegende wehrlose Frau mehrfach eingeschlagen und ihr dabei Rippenbrüche und innere Verletzungen beigebracht. Die 92-Jährige überlebte diese Tortur nicht. Symbolisch habe die Beschuldigte dann das Opfer an den Beinen mit einem Kabel gefesselt und dann die Wohnung der 92-Jährigen verwüstet. Am gestrigen ersten Verhandlungstag gab die Beschuldigte vor der Stuttgarter Schwurgerichtskammer diese schreckliche Tat zu, gibt aber zu Protokoll, dass sie den Teufel, der im Körper des Opfers gelebt habe, „bannen“ wollte. Vor diesem Teufel, Diabolo, habe sie Angst gehabt. Sie habe beobachtet, dass das Opfer mit diesem Teufel redet. Dies habe sie nicht zulassen dürfen. Sie habe diesen Diabolo, den sie unter der Zudecke der 92-Jährigen vermutete, töten sollen. Dazu hätte sie zuerst mit einem mitgebrachten Schlüssel der betagten Frau ein Kreuz auf die Stirn ritzen wollen. Da jedoch habe sie versehentlich das Auge getroffen. Warum sie dann letztlich die 92-Jährige tötete, kann sie nicht erklären. Das Gericht geht nach vorläufiger Einschätzung eines psychiatrischen Sachverständigen davon aus, dass die Angeklagte nicht erst zur Tatzeit, sondern auch schon seit vielen Jahren an einer paranoiden psychischen Krankheit leidet und daher für das schreckliche Geschehen strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden kann. Aus Krankheitsunterlagen wissen die Richter, dass die Frau, die in der DDR geboren wurde und sechs Jahre vor dem Mauerfall in die BRD kam, schon lange an der Krankheit leidet. Sie hatte mit 17 Jahren einen viel älteren Mann geheiratet, von dem sie einen jetzt erwachsenen Sohn hat und seit drei Jahren geschieden ist. Mit 58 Jahren musste sie ihre Wohnung in Steinheim an der Murr aufgeben und zog in eine betreute Wohnung in das Alexander-Stift in Großerlach ein. Dort bekam sie immer wieder paranoide Schübe, sodass sie zum Beispiel am Tag vor der Tat im Kleiderschrank übernachtete, weil sie Angst vor Nachstellungen der Stasi hatte. Alle Mitarbeiter und Mitbewohner des Stifts würden es auf sie absehen und sie regelrecht verfolgen, sagt sie. Die Stasi habe die Absicht, sie zu töten. Sie habe in der Wohnung der 92-Jährigen einen Marmorkerzenständer mit schwarzen Kerzen gesehen. Und die DDR-Agenten würden nach ihrem Tod Organe entnehmen. Die Schwurgerichtskammer in Stuttgart hat in diesem Fall nur noch zu klären, wie man die Allgemeinheit vor der Frau schützen könne. In ihrem Wahnzustand sei sie nämlich auch künftig eine große Gefahr für die Allgemeinheit, da weitere Straftaten nicht auszuschließen seien. Aus diesem Grunde stellte der Ankläger bereits per Antragsschrift an diesem ersten Prozesstag den Antrag, die 62-Jährige in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung einzuweisen. Derzeit befindet sie sich bereits in einem solchen Krankenhaus. Das Gericht will jedoch zuvor Zeugen aus der Familie und dem Umfeld der Beschuldigten vernehmen und das Gutachten des Sachverständigen hören. Dazu soll noch eine Gerichtsmedizinerin zur tatsächlichen Todesursache der 92-Jährigen Ausführungen machen. Insgesamt sind sieben Verhandlungstage angesetzt. Am 2. August wollen die Richter ein Urteil sprechen.

Zum Artikel

Erstellt:
20. Juni 2018, 06:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Lesen Sie jetzt!

Stadt & Kreis

Die Konfirmandenarbeit hat sich sehr verändert

In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Konfirmandenarbeit stark verändert. Beispiele aus der Region zeigen, dass der Unterricht längst nicht mehr als reine Unterweisung mit Auswendiglernen gesehen wird.

Stadt & Kreis

Backnang will Kiffen auf dem Straßenfest verbieten

Die Stadtverwaltung in Backnang plant, das Rauchen von Cannabis auf dem Straßenfest zu untersagen. Auch andernorts wird das Kiffen trotz Teillegalisierung verboten bleiben, beispielsweise in Freibädern. Viele Gastrobetreiber wollen keine Joints in ihren Außenbereichen.

Stadt & Kreis

Saskia Esken stellt sich wütenden Fragen in Weissach im Tal

Die Bundesvorsitzende der SPD nimmt auf Einladung des Ortsvereins Weissacher Tal auf dem Roten Stuhl Platz. Die Besucherinnen und Besucher diskutieren mit ihr über die Themen Wohnungsbau, Ukrainekrieg, Verkehr und die Politik der Ampelkoalition.