Freies Geleit

Mit derZusicherung garantieren Richter einem Beschuldigten, dass er für die Dauer einer Zeugenaussage nicht in Gewahrsam genommen wird, sobald er in die Bundesrepublik Deutschland einreist.

Damit wollen Richter dringendTatverdächtige dazu bewegen, in Deutschland eine Aussage als Zeuge zu machen. So wollen sie zu Erkenntnissen gelangen, die sie auf anderem Weg wie durch Zeugenaussage oder Gutachten nicht bekommen können.

DieRechtsgrundlage für die Zusicherung des Freien Geleits ist der Paragraf 295 der Strafprozessordnung. (fey)

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Erstellt:
17. Dezember 2018, 03:14 Uhr

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