Freispruch im Prozess um einen Angriff auf Familie

Gericht sieht beim Backnanger Angeklagten die Voraussetzungen für eine Zwangseinweisung in die Psychiatrie für Straftäter nicht erfüllt.

Foto: Alexander Becher

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Von Heike Rommel

Backnang/Stuttgart. Im Fall des 25-jährigen Backnangers, der seine 57-jährige Mutter und seine jüngere Schwester verletzt haben soll (wir berichteten), ist vor dem Stuttgarter Landgericht ein Urteil ergangen: Freispruch von allen Taten. Für eine Zwangseinweisung des jungen Backnangers in die geschlossene Psychiatrie für Straftäter sah die achte Strafkammer die Voraussetzungen nicht erfüllt.

Die Anschuldigungen gegen den Sohn der Backnanger Familie kamen alleine von dessen Mutter und Schwester, die Strafanzeigen bei der Polizei erstattet hatten. Es hieß, der Sohn habe seiner Mutter die Schulter gebrochen und seiner Schwester ins Gesicht getreten. Die eher geringfügigen Verletzungen der beiden Frauen passten aber nicht zu den schweren Vorwürfen. Vor dem Landgericht jedoch schwiegen sich die beiden aus und der Vater der Familie konnte nicht viel zu den Tatvorwürfen der Körperverletzung sagen.

Da Mutter und Schwester von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht als direkte Angehörige Gebrauch machten, musste ein Richter des Amtsgerichts Backnang in den Zeugenstand gerufen werden, der die ganze Sache ans Landgericht Stuttgart verwiesen hatte. Der Amtsrichter schilderte, was bei ihm in der Verhandlung abgelaufen war. Auch das reichte dem Landgericht nicht, um den 25-jährigen Kranken in den Maßregelvollzug zu stecken. Dazu fehlte schon alleine die Gefährlichkeitsprognose.

Mit dem Urteil holte der Vorsitzende Richter Ulrich Tormählen den Beschuldigten aus seiner vorläufigen Unterbringung in der Psychiatrie für Straftäter Weissenau bei Ravensburg wieder heraus. Angemeldet von der Weissenau ins ZfP Winnenden war der kranke Sohn zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung bereits. Denn die Ärzte dort hatten erkannt, dass der junge Backnanger keine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet und dass es immer nur zu Strafanzeigen kam, wenn es um innerfamiliäre Konflikte ging. In Winnenden kann der Sohn der Familie, bei dem nicht gleich erkannt wurde, dass seine frühere Drogenabhängigkeit zu einer in Schüben verlaufenden paranoiden Schizophrenie geführt hatte, jetzt eine stationäre Therapie machen. Er muss auch nicht mehr im Elternhaus wohnen, wenn es ihm zusammen mit einem Betreuer gelingt, in eine Wohngemeinschaft oder in eine eigene Wohnung zu kommen.

Die Auseinandersetzungen mit Mutter und Schwester verortete die Kammer in akute Schübe der Krankheit des zur Tatzeit April bis Juli dieses Jahres schuldunfähigen Backnangers. Dass dieser seiner Mutter bei einem Spaziergang mit den zwei Hunden der Familie die Schulter gebrochen habe, konnte das Gericht nicht feststellen, dass er die Mutter und die Schwester in der Familienwohnung geschlagen hat, auch nicht. Außer angeblichen Verletzungen innerhalb der Familie gab es keinen Hinweis darauf, dass der Freigesprochene fremden Menschen gefährlich werden könnte.

Das Landgericht stellte fest, es könne die für Betroffene sehr schwerwiegende Unterbringung im Maßregelvollzug in diesem Fall nicht anordnen. Die Familie habe es schlicht versäumt, Hilfsangebote anzunehmen. Der Sohn hat mittlerweile einen professionellen Betreuer, der sich um die Sache kümmert und mit dem er gut klarkommt. Nach sorgfältiger Überlegung der Kammer sollte diese Betreuung ausgeweitet werden, weil sie dem 25-Jährigen wirklich hilft.

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Erstellt:
19. Dezember 2022, 11:30 Uhr

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