Freisprüche für Ex-Deutsche-Bank-Chefs?

dpa Karlsruhe/Frankfurt. Die Kirch-Pleite ist lange her. Aber die juristische Aufarbeitung läuft noch: Welche Rolle spielte die Deutsche Bank beim Niedergang des Medienmoguls und seines Konzerns? Die alte Führungsriege muss fürchten, dass sie die Vergangenheit noch einmal einholt.

Die ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank bei einem Gerichtstermin im September 2015: Josef Ackermann (l, sitzend), Jürgen Fitschen (hinten, M) und Rolf Breuer (r). Foto: Matthias Balk/dpa

Die ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank bei einem Gerichtstermin im September 2015: Josef Ackermann (l, sitzend), Jürgen Fitschen (hinten, M) und Rolf Breuer (r). Foto: Matthias Balk/dpa

Es geht um Geld, angebliche Intrigen und Vertuschung: 17 Jahre nach der Pleite des Medienkonzerns Kirch beschäftigt die Rolle der Deutschen Bank seit Dienstag noch einmal den Bundesgerichtshof (BGH).

Im Mittelpunkt stehen die drei früheren Vorstandschefs Rolf Breuer (81), Josef Ackermann und Jürgen Fitschen (beide 71). Sie waren 2016 von Betrugsvorwürfen freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft will weiter eine Verurteilung erreichen und hat Revision in Karlsruhe eingelegt. Dort soll das Urteil am 31. Oktober verkündet werden. (Az. 1 StR 219/17)

„Sind die Angeklagten da?“, fragt der Vorsitzende Richter Rolf Raum zu Beginn in den Verhandlungssaal. Breuer, Ackermann und Fitschen haben sich dagegen entschieden. Trotzdem besetzt die Deutsche Bank die linke Saalhälfte in Zwölf-Mann-Stärke. Raum quittiert das mit einem Grinsen: „Aber es sind natürlich jede Menge Rechtsanwälte da.“

Die Geschichte hat inzwischen viele Kapitel, aber die zentrale Episode bleibt ein Interview Breuers am 3. Februar 2002. Angesprochen auf die hohen Schulden des Medienmoguls Leo Kirch sagt er damals dem Sender Bloomberg TV: „Was alles man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen.“

Zwei Monate später muss Kirch Insolvenz anmelden. Die Schuld gibt er bis zu seinem Tod 2011 der Deutschen Bank und Breuer. Es folgt eine Welle von Prozessen. Anfang 2014 einigt sich das Geldhaus mit den Kirch-Erben auf einen Vergleich und zahlt 925 Millionen Euro.

Das Verfahren gegen Breuer, Ackermann und Fitschen, die von 1997 bis 2016 nacheinander an der Unternehmensspitze standen, ist so etwas wie das Nachhutgefecht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, in einem Zivilprozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) München um Schadenersatz 2011/12 gemeinsam falsch ausgesagt zu haben. Sie hätten ihre Angaben abgestimmt, um die Bank vor Milliarden-Zahlungen zu bewahren.

Dahinter steht der alte Vorwurf, Breuer habe Kirchs Kreditwürdigkeit mit dem Interview absichtlich erschüttern wollen. Ziel sei die Zerschlagung der Mediengruppe gewesen. Das Mandat für die Umstrukturierung habe sich die Deutsche Bank sichern wollen. Um das zu vertuschen, habe sich die Führungsriege vor Gericht abgestimmt.

Das Landgericht München I hat sich davon nicht überzeugen können. „Keiner der Angeklagten wollte falsche Angaben machen“, heißt es in dem Urteil vom 25. April 2016. „Eine entsprechende Absprache gab es nicht.“ Die Richter sahen dafür auch keinen Anlass: Breuer sei von der Reporter-Frage überrascht worden und habe spontan reagiert.

Der Prozess, in dem noch zwei andere Top-Manager der Deutschen Bank angeklagt waren, endete mit fünf Freisprüchen. Die Staatsanwaltschaft hatte für Breuer und Ackermann mehrjährige Haftstrafen gefordert, für Fitschen eine Bewährungsstrafe. Die Deutsche Bank sollte eine Million Euro Geldbuße zahlen. Von dem Urteil des BGH hängt ab, ob die Freisprüche Bestand haben oder der Prozess neu aufgerollt wird.

Bundesanwalt Andreas Hornig, der in Karlsruhe die Position der Staatsanwaltschaft vertritt, äußerte in der Verhandlung grundlegende Bedenken gegen das Münchner Urteil. Zwar habe das Landgericht eine 130-seitige Beweiswürdigung vorgelegt. Es dränge sich aber die Frage auf, ob sich die Richter dabei mit allen Aspekten ausreichend auseinandergesetzt hätten. Beispielsweise bleibe außer Acht, dass Breuer in internen Gesprächen womöglich eigene Interessen verfolgt haben könnte, um einer drohenden Strafverfolgung zu entgehen.

Die Verteidiger plädierten unisono dafür, den Revisionsantrag zu verwerfen. Das Landgericht habe sich ein Jahr lang ausgiebig mit den Vorgängen beschäftigt und alle Beweise akribisch gewürdigt, sagte etwa Fitschens Verteidiger Ali Norouzi. „Man fragt sich, was man als Tatgericht noch tun muss.“ Einer von Ackermanns Anwälten, Eberhard Kempf, verglich die Anklage mit dem Scheinriesen aus dem Kinderbuch „Jim Knopf“: „Je näher man ihm kommt, desto kleiner wird er.“

Die obersten Strafrichter, die das Urteil nur auf Rechtsfehler überprüfen, ließen sich noch nicht allzu sehr in die Karten schauen. Zum Vortrag der Bundesanwaltschaft äußerte sich der Senatsvorsitzende aber kritisch. Das sei nun ein reiner Strauß an Dingen gewesen, die man noch hätte erörtern müssen, sagte Raum. Falsch könnten die Angaben der Angeklagten vor Gericht aber ja nur sein, wenn die Annahmen des OLG München richtig gewesen seien - das sei doch die grundsätzliche Frage. „Dazu habe ich jetzt relativ wenig gehört.“

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Erstellt:
22. Oktober 2019, 16:56 Uhr

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