Freundin erwürgt: Todeszeitpunkt unklar

Rechtsmedizinerin sagt aus im Prozess gegen 31-jährigen Weinstadter – Chefin voll des Lobs über ihre damalige Angestellte

Im Prozess gegen den 31-jährigen Mann aus Weinstadt, der im Juli vergangenen Jahres seine Freundin getötet haben soll, sagte am Freitag eine Rechtsmedizinerin als Gutachterin aus. Zur Todesursache konnte sie einige Hinweise liefern, der Todeszeitpunkt hingegen sei nicht genau festzustellen gewesen.

Eine Vielzahl von Polizisten war an der Suchaktion nach der 40-jährigen Frau beteiligt. Archivfoto: A. Palmizi

© ALEXANDRA PALMIZI

Eine Vielzahl von Polizisten war an der Suchaktion nach der 40-jährigen Frau beteiligt. Archivfoto: A. Palmizi

Von Andrea Wüstholz

WEINSTADT/STUTTGART. Wann genau die 40-jährige Remshaldenerin gestorben ist, ließ sich nicht mehr klären. Iris Schimmel war am 10. Juli vergangenen Jahres zum Fundort der Leiche an die Rems bei Endersbach gerufen worden. Der Angeklagte hatte die Frau seinen Aussagen zufolge bereits sechs Tage vorher, am frühen Morgen des 4. Juli, geschlagen und gewürgt. Er legte den leblosen Körper an der Rems ab (wir haben mehrfach berichtet). Ob man die Frau zu diesem Zeitpunkt noch hätte retten können, konnte Schimmel nicht mehr feststellen. Der Leichnam hatte sich innerhalb der sechs Tage bereits stark verändert, weshalb genaue Angaben zum Todeszeitpunkt nicht mehr möglich waren.

Einen „relativ großen Bruch“, allem Anschein nach verursacht durch „starke Gewalteinwirkung“, diagnostizierten die Rechtsmediziner im Gesicht der Frau. Der Angeklagte hatte bereits zu Prozessbeginn berichtet, die Frau mit Faust und Handrücken geschlagen zu haben. Im Bereich des Halses wurde bei der Obduktion Auffälliges entdeckt, weshalb „ein Einwirken gegen den Hals als Todesursache in Betracht“ komme – so klingt das in der Sprache der Rechtsmedizin. Der Angeklagte hatte bereits gestanden, die Frau gewürgt zu haben.

Kann es so gewesen sein? Darüber gibt das Gutachten Aufschluss

Emotionslos und sachlich berichten Rechtsmediziner vor Gericht, was ein bereits toter Mensch noch zu erzählen hat. Die Lage einer Leiche und entsprechende äußere Merkmale am Körper, Verletzungen, das äußere wie innere Gesamtbild eines Körpers lassen Rückschlüsse darauf zu, wie sich ein Verbrechen abgespielt haben könnte. Oft geht es darum, ob Aussagen „vereinbar“ sind mit dem Befund der Rechtsmedizin – ob es also wirklich so gewesen sein könnte, wie ein Angeklagter sagt oder wie Zeugen berichten.

In diesem Fall lag die Leiche zu lange in jenem Gebüsch an der Rems, als dass sich manche Fragen noch hätten klären lassen. Der Angeklagte selbst hatte ausgesagt, die Frau habe noch gelebt, als er sie abgelegt habe. Der 31-jährige Vater eines Säuglings kam später noch mehrmals an den Ort des Geschehens zurück und bedeckte den Körper mit Gras. An einer Suchaktion am 10. Juli waren eine Vielzahl von Polizisten beteiligt; einer der Beamten entdeckte den Körper schließlich im Gebüsch.

Am Freitag sagten als weitere Zeugen die Chefs und Kollegen der Getöteten aus. Die Frau war bei einem Unternehmen im Remstal von November 2018 an zunächst als Minijobberin, dann in Vollzeit angestellt gewesen. Zusätzlich putzte sie im Haushalt ihrer Arbeitgeber. „Wir hatten sehr großes Vertrauen in sie. Sie war eine pünktliche und zuverlässige Mitarbeiterin“, sagte die Chefin der Firma vor Gericht über die Verstorbene. Als die Frau am 5. Juli, einem Freitag, unentschuldigt nicht bei der Arbeit erschien, machte sich die Chefin Sorgen; etwas Ähnliches war zuvor nie vorgekommen.

Die ehemalige Chefin bezeichnet das Opfer als lebensfroh

Sonntags darauf erschien der Angeklagte auf dem Firmengelände; dort hatte die 40-jährige Slowakin in einem Zimmer ihres Arbeitgebers gelebt. Der Mann behauptete, die Remshaldenerin sei bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt worden und liege in einem Krankenhaus in Ansbach auf der Intensivstation. Ob er in ihr Zimmer dürfe und ein paar Utensilien für sie holen könne, habe der heute 31-Jährige gefragt.

Zu diesem Zeitpunkt erschien dem Unternehmerpaar und einem Kollegen der Frau, der damals auf dem Firmengelände auf den Angeklagten traf, die Geschichte noch plausibel. Das Unternehmerehepaar wollte helfen, wählte diverse Handynummern – doch niemand ging ran. Schließlich rief die Chefin im Ansbacher Krankenhaus an – dort hatte nie jemand den Namen der angeblichen Patientin gehört.

Die Chefin machte sich große Sorgen – und meldete ihre Mitarbeiterin bei der Polizei als vermisst.

Einer Angestellten dieser Firma hatte die 40-Jährige im Jahr 2019 hin und wieder Privates erzählt. Die Frau sei immer „voller Hoffnung“ gewesen, ihr zehn Jahre älterer Freund werde sich von seiner Lebensgefährtin trennen und wie versprochen mit ihr zusammenziehen. „Er hat sie immer vertröstet, aber sie hat die Hoffnung nie aufgegeben“, berichtete die Angestellte. „Na ja, das wird schon“, habe die Frau immer gesagt. „Sie war sehr lebensfroh, offen und gut gelaunt.“

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Erstellt:
18. Januar 2020, 06:00 Uhr

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