Früherer Dorfbäcker von Siegelsbach kommt vorerst nicht frei

dpa/lsw Heilbronn. Der wegen eines Raubmordes rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilte „Bäcker von Siegelsbach“ muss im Gefängnis bleiben. Die Vollstreckungskammer des Landgerichts Heilbronn hat nach 15 Jahren Gefängnis eine Entlassung auf Bewährung abgelehnt und eine weitere Haftzeit von sieben Jahren festgelegt, wie ein Sprecher des Landgerichts am Freitag mitteilte. Als Gründe für die lange Haftfortdauer nannten die Richter laut „Heilbronner Stimme“ die weiter bestehende Gefährlichkeit des Verurteilten.

Auf einer Richterbank im Landgericht liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Auf einer Richterbank im Landgericht liegt ein Richterhammer aus Holz. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

Die Anwältin des Mannes habe gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt. Dort sind die Akten nach Angaben des Oberlandesgerichts inzwischen eingegangen.

Das Stuttgarter Landgericht hatte den ehemaligen Dorfbäcker im Jahr 2008 zu lebenslanger Haft verurteilt - wegen Mordes, versuchten Mordes in zwei Fällen, räuberischer Erpressung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen. Zudem stellte es eine besondere Schwere der Schuld fest. Damit war eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.

Das Landgericht sah es damals als erwiesen an, dass der Mann im Oktober 2004 die Sparkasse überfallen und eine Kundin erschossen hatte. Der Ehemann der Frau sowie ein Angestellter der Bank waren lebensgefährlich verletzt worden. Das Landgericht Heilbronn hatte den Mann im April 2006 noch freigesprochen. Der BGH hatte den Freispruch im Mai 2007 kassiert, weil die Beweiswürdigung fehlerhaft war. Der ehemalige Bäcker hatte bis zuletzt seine Unschuld beteuert.

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Erstellt:
6. November 2020, 14:07 Uhr

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