Anleitung

FTX: Geld auszahlen lassen

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, wie Sie sich Geld von der Kryptobörse FTX auszahlen lassen.

So beauftragen Sie Auszahlungen bei FTX.

© Sergei Elagin / shutterstock.com

So beauftragen Sie Auszahlungen bei FTX.

Von Lukas Böhl

Bevor Sie eine Auszahlung in Euro bei FTX beauftragen können, müssen Sie den KYC-Prozess (Know Your Customer) abgeschlossen haben. Im Prinzip bedeutet das lediglich, dass Sie FTX weitere Informationen zu Ihrer Person geben müssen. Sobald Sie die Verifizierung abgeschlossen haben, können Sie eine Auszahlung auf Ihr Bankkonto veranlassen.

So funktioniert die Auszahlung bei FTX in Euro  

Achtung: FTX weist ausdrücklich darauf hin, vor einer Auszahlung die Konditionen der eigenen Bank zu prüfen, um Probleme bei der Überweisung oder eventuelle Zusatzgebühren zu verhindern.

Limits und Gebühren

Die Auszahlungssumme bei FTX muss bei mindestens 100 US-Dollar liegen. Beachten Sie außerdem, dass in einer Zeitspanne von 7 Tagen immer nur eine Auszahlung unter 5000 US-Dollar kostenlos getätigt werden kann. Heben Sie mehr als 5000 US-Dollar ab, sind die ersten fünf Abhebungen innerhalb von 7 Tagen kostenlos. Überschreiten Sie die genannten Limits, wird pro Abhebung eine Service-Gebühr von 32 € erhoben. Es kann sich also lohnen, die Abhebungen zu staffeln.

Lesen Sie auch: So funktioniert die Auszahlung auf Binance

So werden Kryptowährungen ausgezahlt

Um sich Kryptowährungen von FTX auszahlen zu lassen, gehen Sie zunächst in Ihr Wallet. Klicken Sie dort hinter dem gewünschten Coin oder Token auf „Withdraw“ und wählen Sie die Währung aus, in der Sie die Auszahlung wünschen. Füllen Sie die Auszahlungsdetails wie Anzahl der Coins, Empfängeradresse und die Blockchain aus. Bestätigen Sie die Auszahlung durch Eingabe Ihres Passworts und einem Bestätigungscode. Überprüfen Sie die anfallenden Gebühren und klicken Sie dann auf „Withdraw“, um die Auszahlung in Auftrag zu geben. In den meisten Fällen sind die Coins innerhalb von wenigen Minuten auf dem Empfängerwallet.

Zum Artikel

Erstellt:
23. September 2022, 11:30 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen