Scheckkarten-Führerscheine

Für diese Führerscheine endet heute die Umtauschfrist

Heute endet eine wichtige Frist für den Führerschein-Umtausch. Welche Scheckkarten-Führerscheine betroffen sind und was Sie beim Umtausch beachten müssen.

Heute endet eine wichtige Frist für den Führerschein-Umtausch. Welche Scheckkarten-Führerscheine betroffen sind und was Sie beim Umtausch beachten müssen.

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Heute endet eine wichtige Frist für den Führerschein-Umtausch. Welche Scheckkarten-Führerscheine betroffen sind und was Sie beim Umtausch beachten müssen.

Von Matthias Kemter

Heute endet eine wichtige Frist für Millionen von Führerscheininhabern in Deutschland. Wer zwischen 1999 und 2001 einen Scheckkarten-Führerschein erhalten hat, muss diesen bis spätestens heute umtauschen. Dies ist Teil der EU-weiten Umstellung auf einheitliche, fälschungssichere Führerscheine. Wer die Frist verpasst, riskiert ein Verwarnungsgeld, auch wenn die Fahrerlaubnis selbst weiterhin gültig bleibt.

Warum der Umtausch notwendig ist

Die EU-Richtlinie 2006/126/EG sieht vor, dass alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis spätestens 2033 in ein neues, einheitliches Format umgetauscht werden. Ziel ist es, Fälschungen zu erschweren und alle Führerscheine in einer zentralen Datenbank zu erfassen. In Deutschland erfolgt der Umtausch nach einem gestaffelten Zeitplan, um die Behörden zu entlasten.

Wer ist betroffen?

Die heutige Frist betrifft alle Führerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 31. Dezember 2001 ausgestellt wurden. Später ausgestellte Führerscheine sind in den kommenden Jahren an der Reihe:

  • 2002 - 2004: bis 19. Januar 2027
  • 2005 - 2007: bis 19. Januar 2028
  • 2008: bis 19. Januar 2029
  • 2009: bis 19. Januar 2030
  • 2010: bis 19. Januar 2031
  • 2011: bis 19. Januar 2032
  • 2012 - 18. Januar 2013: bis 19. Januar 2033

Auch Inhaber von Papierführerscheinen, die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, mussten diese bereits nach einem gestaffelten Plan umtauschen. Für die meisten betroffenen Jahrgänge ist die Frist bereits abgelaufen. Wer seinen Papierführerschein noch nicht umgetauscht hat, sollte dies schnellstmöglich nachholen, um Verwarnungsgelder zu vermeiden. Eine Ausnahme gilt für Personen, die vor 1953 geboren wurden (egal ob Papier- oder Scheckkarten-Führerschein). Sie müssen ihren Führerschein unabhängig vom Ausstellungsjahr erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Was passiert, wenn die Frist verpasst wird?

Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig umtauscht, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen. Die Fahrerlaubnis bleibt jedoch bestehen, sodass das Fahren weiterhin erlaubt ist. Probleme können jedoch im Ausland auftreten, insbesondere bei der Anmietung eines Fahrzeugs.

Wie läuft der Umtausch ab?

Der Umtausch erfolgt ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung. Benötigt werden:

  • Der alte Führerschein
  • Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Ein biometrisches Passfoto

Die Kosten für den neuen Führerschein variieren je nach Region und liegen zwischen 25 und 45 Euro. In einigen Städten, wie Hannover oder Rostock, ist der Umtausch auch online möglich.

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Erstellt:
19. Januar 2026, 09:16 Uhr

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