Fußgänger fürchten Elektro-Roller

Nutzen der sogenannten E-Scooter auch bei Experten umstritten

Verkehr - Elektrisch unterstützte Tretroller sollen auch in Stuttgart bald legal im Straßenverkehr genutzt werden dürfen. Einige sehen in den Scootern einen weiteren Anreiz zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel. Doch Fußgängerverbände gehen bereits jetzt auf die Barrikaden.

Stuttgart Eine Hürde ist genommen, die nächste steht bevor. Das Bundeskabinett segnete vor Kurzem dieVerordnung für E-Tretrollerab. Das umfangreiche Papier mit dem sperrigen Namen Elektrokleinstfahrzeugeverordnung muss nun Mitte Mai durch den Bundesrat. Und damit ist klar: Die ­Dinger werden bald auch in Stuttgart rollen. Neben einzelnen privaten Rollern, die man jetzt schon ohne Erlaubnis durch die Stadt fahren sieht, stehen auch Anbieter von Sharing-Modellen bei der Verwaltung Schlange. Anfragen von etwa zehn solcher Verleihunternehmen seien eingetroffen, sagt Ralf Maier-Geißer, der sich im Referat Strategische Planung und Nachhaltige Mobilität für die Stadt mit dem Problem befasst. Er spricht von einer Goldgräbermanier der Start-ups.

Dabei sei mit der aktuellen Verordnung vieles unklar. Vor allem zwei Punkte haben großes Ärgerpotenzial: die Anzahl und die Aufstellorte von Leihrollern sowie das Fahren auf Gehwegen. Laut der aktuellen Regelung dürfen die E-Tretroller dort zwölf km/h fahren, die Fahrer müssen mindestens zwölf Jahre alt sein. Auf Radwegen ist Tempo 20 erlaubt (Mindestalter: 14). Vor allem, wenn Rollerfahrer auf Gehwegen Fußgängern begegnen, erwartet etwa der Deutsche Verkehrssicherheitsrat „großes Unfallpotenzial“. Auch der Versicherungskonzern Allianz warnt vor Unfällen. Das sieht auch der Verkehrsforscher Markus Friedrich von der Uni Stuttgart so: „Wenn Zwölfjährige mit zwölf km/h auf Gehwegen fahren, wird es Unfälle geben. Dann wird die Frage aufkommen: Haben die Verkehrsplaner alles richtig gemacht?“ Friedrich sagt aber auch: Grundsätzlich gegen die Roller zu sein sei auch keine Lösung.

Auch bei denVerkehrsministern der Bundesländerist das Fahren auf Gehwegen ein Streitpunkt – und ein möglicher Stolperstein für die Verordnung. Bundes­verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) lehnt aber eine Überarbeitung ab, weil das „zu viel Zeit“ koste. Doch damit regt sich Widerstand bei anderen Verkehrsteilnehmern. „Der Gehweg muss für die Fußgänger da sein. Das ist sonst eine gefährliche ­Entwicklung für ältere ­Menschen“, sagt etwa der Stuttgarter Stadtse­ni­orenrat. Auch die Polizei und der Städtetag befürchten zunehmende Konflikte zwischen E-Roller-Fahrern und Fußgängern. Bundesweit kämpft der Fußgänger-Lobbyverband Fuss dafür, dass Gehwege das Hoheitsgebiet der Fußgänger bleiben. Wie man in Stuttgart damit umgeht, ist noch nicht ganz klar. Maier-Geißer arbeitet dazu einen Maßnahmen­katalog aus, der bis zur Abstimmung im Bundesrat fertig sein soll. Allerdings gibt es im Referat auch andere Meinungen – zum ­Beispiel, dass Fußgänger und Rollerfahrer Kompromisse machen müssten.

Auch der Platz ist beim Aufstellen vonSharing-Rollernein potenzielles Problem. Das hat sich in anderen europäischen Städten wie Madrid, Zürich und Wien gezeigt, wo die E-Scooter bereits fahren. Die Verleih­modelle funktionieren in der Regel nach dem sogenannten Free-Floating-System: Die Roller dürfen überall abgestellt werden – vor der eigenen Haustür zum Beispiel oder mitten auf dem Gehsteig. Eine App zeigt die Roller in der Nähe an, entsperrt werden sie ebenfalls über das Smartphone. Mit dem Start wird ein Euro Startgebühr abgezogen, jede weitere Minute kostet 15 Cent.

Dass man Roller überall abstellen kann, führte etwa in Wien dazu, dass sie mitten auf Gehwegen oder direkt vor Schaufenstern abgestellt wurden. Für Stuttgart stellt sich deswegen die Frage: Müssen die Leihroller als Sondernutzung genehmigt werden, oder sind die Abstellflächen ein Gemeingut, die jeder nutzen kann, wie Ralf Maier-Geißer erklärt. „Es macht einen Unterschied, ob jemand zwei oder 2000 Roller aufstellt“, nennt Maier-Geißer ein Beispiel. Zwei ­könne man überall aufstellen, 2000 eben nicht. Er geht deswegen davon aus, dass Leihroller als Sondernutzung festgelegt werden. Dann könne die Stadt Regeln bestimmen, etwa rollerfreie Zonen oder eine Bedienpflicht auch für äußere Stadtbezirke. Diese Details sind laut Maier-Geißer noch ungeklärt.

Auch in einem anderen Punkt bremst Meier-Geißer die Hoffnungen. Er geht davon aus, dass die Roller keine Autofahrten, sondern nur Fahrrad- und Fußwege ersetzen werden. „Ein nachhaltiges Verkehrsmittel wird also durch ein leicht weniger nachhaltiges ersetzt“, sagt er. Der Verkehrsforscher Friedrich sieht das ähnlich: „Die Roller werden nicht unsere Klima- und Stauprobleme lösen. Wir werden später nicht sagen, die Roller waren die Revolution im Verkehr“, sagt Friedrich. Und in Stuttgart ist diese Verkehrsrevolution ohnehin noch ein wenig weiter weg. Sollte der Bundesrat die Verordnung in wenigen Wochen beschließen, werde im Sommer ein kleines Kontingent durch Stuttgart rollen – im niedrigen dreistelligen Bereich, sagt Maier-Geißer. Eine Größenordnung, die in Hamburg zum Beispiel als Pilotversuch gilt.https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.umstrittene-elektro-tretroller-warnung-vor-risiken-durch-e-scooter.574aafce-e467-4415-a9c9-650fb68823d1.htmlhttps://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.e-tretroller-die-zukunft-gehoert-dem-elektro-tretroller.fbf80007-c23a-4fe0-8cb4-41e9b5b09f1c.htmlhttps://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.bundeskabinett-erlaubt-elektrotretroller-e-scooter-schliessen-eine-verkehrsluecke.f8a0c6a6-7f9f-4778-9cb7-bac77988df21.html

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Erstellt:
23. April 2019, 10:18 Uhr

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