Gastgewerbe zu Beherbergungsverbot: Unpraktikabel

dpa/lsw Stuttgart. Das Gastgewerbe im Südwesten findet das Beherbergungsverbot für Menschen aus Risikogebieten unsinnig, unpraktikabel und unverhältnismäßig. Damit werde eine bereits gebeutelte Branche massiv geschädigt, sagte ein Sprecher des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Baden-Württemberg am Dienstag in Stuttgart. „Das was noch funktioniert, wird nun auch noch kaputt gemacht - das ist ein Lockdown durch die Hintertür“.

Ein Schild "Hotel" ist an der mit Efeu bewachsenden Wand eines Gebäudes in der Altstadt angebracht. Foto: Roberto Pfeil/dpa/Archiv

Ein Schild "Hotel" ist an der mit Efeu bewachsenden Wand eines Gebäudes in der Altstadt angebracht. Foto: Roberto Pfeil/dpa/Archiv

Es sei nicht einzusehen, dass Menschen aus Risikogebieten sich in anderen Orten den ganzen Tag aufhalten, aber nicht im Hotel übernachten dürften. Zudem seien Hotelübernachtungen bislang nicht als Ansteckungsherde bekannt geworden und es sei nicht untersagt, etwa bei Freunden zu schlafen. Der Verband lehnt auch die Verpflichtung des Hoteliers ab, die Herkunft seiner Gäste zu kontrollieren.

Wichtige Fragen seien ungelöst, betonte der Sprecher. Ungeklärt sei etwa, wie der Hotelier mit einem Gast aus einem Gebiet umgehen soll, wo erst am Anreisetag der kritische Wert überschritten wird. „Soll er ihn dann unter die Brücke schicken?“

Eine Übernachtung in Hotels oder Pensionen im Land ist Menschen aus Risikogebieten derzeit nur erlaubt, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden ist. Als Risikogebiete gelten Städte oder Landkreise, in denen es in den vergangenen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus pro 100 000 Einwohner gab.

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Erstellt:
13. Oktober 2020, 12:11 Uhr

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