Geänderter Bebauungsplan genehmigt

Anlieger erreichen beim Bauvorhaben in der Käsbühlstraße während des Verfahrens Änderungen, dennoch bleiben Wünsche offen

Punkt für Punkt behandelten die Gemeinderäte in Allmersbach im Tal in ihrer Sitzung am Dienstagabend die Stellungnahmen zum Bebauungsplan Käsbühlstraße in Heutensbach. Insbesondere der Verein Dorfgemeinschaft Heutensbach hatte zahlreiche Einwendungen vorgebracht. Lediglich mit einer Änderung wurde der Plan bei drei Gegenstimmen vom Gremium akzeptiert.

Die alten Gebäude eines einstigen landwirtschaftlichen Anwesens müssen weichen, ein Gebäudekomplex mit Wohnungen wird gebaut. Foto: A. Becher

© Jörg Fiedler

Die alten Gebäude eines einstigen landwirtschaftlichen Anwesens müssen weichen, ein Gebäudekomplex mit Wohnungen wird gebaut. Foto: A. Becher

Von Ingrid Knack

ALLMERSBACH IM TAL. Der Weissacher Investor Gunnar Stuhlmann möchte an der Käsbühlstraße im Allmersbacher Ortsteil Heutensbach einen Gebäudekomplex mit 26 Mietwohnungen erstellen lassen. Ein ehemaliges landwirtschaftliches Anwesens mit Wohn- und Wirtschaftsgebäude nebst Anbauten sowie einer großen Scheune, deren Nutzung ebenfalls nicht mehr gegeben ist, soll abgerissen werden. Wegen massiver Proteste aus der Heutensbacher Bevölkerung wurde der Bebauungsplan Käsbühlstraße modifiziert und dann erneut öffentlich ausgelegt. Die Träger öffentlicher Belange hatten abermals das Wort.

Die beschlossene Änderung gegenüber dem Entwurf zum Bebauungsplan Käsbühlstraße bezieht sich auf eine mögliche Abweichung, was die Gebäudehöhe anbetrifft. Nicht plus/minus 30 Zentimeter werden zugelassen, wie es im Entwurf steht. Vielmehr wird eine Abweichung nur nach unten um 30 Zentimeter ab festgesetzter Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) erlaubt. Dies war eine Anregung des Bauverwaltungs- und Baurechtsamts der Stadt Backnang.

Bei der Beurteilung des Bauvorhabens haben es sich die Verwaltung und die Gemeinderäte nicht leicht gemacht. Einzeln wurden die Anregungen und Einwendungen verlesen, besprochen – und über jeden Punkt gab es eine gesonderte Abstimmung. Ganz offensichtlich hatten sich die Vertreter der Gemeinderatslisten im Vorfeld nicht auf eine „Listenmeinung“ festgelegt. Vielmehr gab es innerhalb der beiden Listen bei einzelnen Punkten unterschiedliche Bewertungen. Als es um den Satzungsbeschluss ging, gaben die Gremiumsmitglieder mehrheitlich ihr Okay. Drei Bürgervertreter votierten dagegen.

Argument bezahlbarer

Wohnraum wiegt schwer

In einer Stellungnahme der Anlieger ist von einer enorm großen Enttäuschung die Rede. „In der Sitzung wurden viele Punkte Schritt für Schritt in einem zeitraubenden Prozedere abgestimmt. Zusammengefasst war das Thema Schaffung bezahlbaren Wohnraums in der vorgeschlagenen Anzahl den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten doch wichtiger als das Unbehagen insbesondere die Höhe des möglichen Baukörpers betreffend“, heißt es darin. Für die anwesenden Zuhörer bleibe ein wenig das Gefühl zurück, „nicht wirklich etwas bewirken zu können und nur ,pro forma‘ beteiligt zu werden“. In den vergangenen Wochen hätten engagierte Bürger nochmals Gesprächsgelegenheiten mit Gemeinderäten und dem Bürgermeister genutzt, um die in den Einwendungen ausgeführten Bedenken zu benennen und zur Diskussion zu stellen. Diese seien auch durchaus gehört worden und zum Teil Diskussionsgegenstand in der Gemeinderatssitzung gewesen, „konnten sich jedoch nicht durchsetzen. Wünschenswert wäre, bei zukünftigen Vorhaben das Thema Bürgerbeteiligung frühzeitig auch vonseiten der Gemeindeverwaltung aktiver anzugehen. Das Thema Dorfentwicklung wird bleiben und auch durch die neu gegründete Dorfgemeinschaft Heutensbach kritisch und konstruktiv begleitet werden“, heißt es abschließend in dem Statement.

Das Gebiet wurde im Bebauungsplan als „allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt, somit wird eine landwirtschaftliche oder gewerbliche Nutzung im Ortskern ausgeschlossen. „Ziel dieser Nachverdichtung soll es sein, einer breiten Nutzergruppe Wohnmöglichkeiten bereitzustellen“, heißt es unter anderem im Textteil zum von der Firma Roosplan (Backnang) ausgearbeiteten Bebauungsplan. Dieser Ansatz stehe in Verbindung mit der momentanen Lage im Regierungsbezirk Stuttgart. Gemeint ist damit das mangelnde Angebot an Wohnraum.

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Erstellt:
29. November 2018, 06:00 Uhr

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