Gebührenfreie Kitas? Gericht entscheidet über Volksbegehren

dpa/lsw Stuttgart. In Baden-Württemberg müssen Eltern grundsätzlich für die Betreuung ihrer Kinder in der Kita zahlen. Die oppositionelle SPD will das ändern und initiierte ein Volksbegehren. Ob das Begehren rechtlich zulässig ist, entscheidet nun das Landesverfassungsgericht.

Zahlreiche Paare Gummistiefel hängen in einer an einer Wand. Foto: Lino Mirgeler/dpa/Symbolbild

Zahlreiche Paare Gummistiefel hängen in einer an einer Wand. Foto: Lino Mirgeler/dpa/Symbolbild

Das Landesverfassungsgericht entscheidet heute, ob das von der SPD initiierte Volksbegehren für gebührenfreie Kitas zulässig ist oder nicht. Die SPD hatte das Begehren geplant und dafür auch die nötigen Unterschriften gesammelt, aber das Innenministerium lehnte das Vorhaben ab. Eine Begründung: Sollte das Volksbegehren erfolgreich sein, würde dies den Etat des Landes wesentlich beeinflussen. Die SPD ist hingegen der Meinung, dass das Volksbegehren rechtlich zulässig ist. Entscheiden muss daher nun das Gericht.

Egal, wie das höchste Verfassungsgericht des Bundeslandes entscheidet: Die SPD will das Thema gebührenfreie Kitas nach den Worten ihres Landesvorsitzenden Andreas Stoch weiter vorantreiben. „Die Gebührenfreiheit bleibt auf unserer politischen Agenda ganz oben und darf auch nicht gegen den weiteren Ausbau von Kitaplätzen und die Qualitätsentwicklung ausgespielt werden“, sagte er: „Familien müssen entlastet werden, das gilt nach der Corona-Krise umso mehr.“

Bislang zahlen die Eltern in den Kommunen im Südwesten für die Betreuung ihrer Kinder unterschiedlich hohe Beiträge. Gäbe es keine Gebühren mehr, müsste das Geld aus dem Landesetat kommen. Nach Angaben der SPD geht es um etwa 529 Millionen Euro im Jahr - der Gemeindetag geht von einem höheren Betrag aus.

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Erstellt:
18. Mai 2020, 01:11 Uhr

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