Gedeon kassiert weitere Schlappe vor Verfassungsgericht

dpa/lsw Stuttgart. Im Streit um seine Mitarbeit in der AfD-Fraktion hat der Landtagsabgeordnete Wolfgang Gedeon eine weitere Niederlage vor dem Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg kassiert. Gedeon wollte von dem Gericht feststellen lassen, dass er weiter der AfD-Fraktion angehört - das Gericht wies den Antrag nun zurück.

Wolfgang Gedeon nimmt an einer Pressekonferenz teil. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Wolfgang Gedeon nimmt an einer Pressekonferenz teil. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Das Gericht hatte bereits im Dezember einen Eilantrag Gedeons zurückgewiesen, mit dem er die Fraktion verpflichten wollte, ihn vorläufig mitarbeiten zu lassen. In seinem Hauptantrag ging es nun um seine Mitgliedschaft in der AfD-Fraktion. Der wegen Antisemitismusvorwürfen vorbelastete Abgeordnete argumentierte, er habe seine Mitgliedschaft in der Fraktion nicht wirksam beendet, sondern nur ruhen lassen. Das Gericht wies den Antrag nun als unzulässig zurück. Der Verfassungsgerichtshof entscheide nur über die Auslegung der Landesverfassung, nicht über die Feststellung einer Fraktionsmitgliedschaft.

Antisemitismusvorwürfe gegen Gedeon hatten 2016 vorübergehend zur Spaltung der AfD-Fraktion geführt. Gedeon gehört dem Landesparlament seitdem als fraktionsloser Abgeordneter an. Der 72-Jährige löst mit seinen Redebeiträgen immer wieder Empörung aus. Er selbst weist die Antisemitismusvorwürfe zurück. Im März entschied das Bundesschiedsgericht der AfD, ihn wegen parteischädigenden Verhaltens aus der Partei auszuschließen. Gedeon hatte angekündigt, sich gegen seinen Rauswurf wehren zu wollen.

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Erstellt:
17. April 2020, 10:51 Uhr

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