Baden-Württemberg

Gefährliche Hochzeitskorsos: 24 Fälle innerhalb von fünf Jahren

Die Polizei hat in Baden-Württemberg in den vergangenen fünf Jahren 24 Hochzeitskorsos registriert, die zu erheblichen Behinderungen oder Straftaten führten.

Die Polizei hat in Baden-Württemberg in den vergangenen fünf Jahren 24 gefährliche Hochzeitskorsos registriert. (Symbolbild)

© Marijan Murat/dpa/Marijan Murat

Die Polizei hat in Baden-Württemberg in den vergangenen fünf Jahren 24 gefährliche Hochzeitskorsos registriert. (Symbolbild)

Von red/epd

. In Baden-Württemberg hat die Polizei in den vergangenen fünf Jahren 24 Hochzeitskorsos registriert, die zu erheblichen Behinderungen oder Straftaten führten. Die gemeldeten Delikte reichen von Nötigung im Straßenverkehr bis hin zu Körperverletzung, wie das Innenministerium in einer am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion schreibt.

Laut Ministerium blockierten die Teilnehmer Straßen, bremsten den Verkehr gezielt aus oder verursachten Unfälle. Angezeigt wurden unter anderem Nötigung, gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr und Körperverletzung. In 8 der 24 Fälle konnte die Polizei die gemeldeten Vorfälle nicht bestätigen oder Tatverdächtige ermitteln. Unabhängig davon gab es laut Ministerium in 18 Situationen Anhaltspunkte für Schüsse aus Waffen und in drei für den Einsatz von Pyrotechnik.

Polizei beobachtet Lage weiterhin aufmerksam

Detaillierte Angaben zu verhängten Strafen, zur Staatsbürgerschaft der Täter oder zu möglichen Abschiebungen konnte die Landesregierung nicht machen. Es fehle eine zentrale Datenbank, die solche Auswertungen zulässt. Eine Zuordnung zu einem bestimmten kulturellen Kontext lehnt das Ministerium ab. „Die Polizei Baden-Württemberg richtet ihr Handeln nach rechtsstaatlichen Grundsätzen aus. Hierunter fällt auch die Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Diskriminierungsverbotes“, heißt es in der Stellungnahme.

Spezifische neue Maßnahmen zur Verhinderung solcher Korsos seien derzeit nicht geplant. Sowohl das Innen- als auch das Verkehrsministerium erklärten, keine gesonderten Vorfeldmaßnahmen einzuleiten. Die Polizei werde die Lage weiterhin aufmerksam beobachten und bei Verstößen einschreiten.

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Erstellt:
24. Juli 2025, 11:44 Uhr

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