Gefängnisstrafe für Parfümdiebstahl

34-Jähriger muss 13 Monate einsitzen – Gericht sieht Waffeneinsatz als nicht erwiesen

Richterin stellt keine gute Sozialprognose für den Angeklagten. Symbolfoto: BilderBox - E. Wodicka

© BilderBox - Erwin Wodicka

Richterin stellt keine gute Sozialprognose für den Angeklagten. Symbolfoto: BilderBox - E. Wodicka

Von Hans-Christoph Werner

WAIBLINGEN. Die Hoffnung für den zweiten Verhandlungstag in der Sache „Parfümdiebstahl“ (wir berichteten) war gewesen, dass sich der dritte Ladendiebstahl aufklärt. Hatte der Angeklagte bei seiner Tat ein Pfefferspray und ein Taschenmesser dabei? War’s also ein Diebstahl mit Waffen?

Bei der Tat im Januar dieses Jahres schlug die Stunde zweier mutiger junger Frauen, die zufällig dazukamen. Eben im Anmarsch zum Drogeriemarkt begriffen, hörten sie, dass Alarm ausgelöst worden war und der vermutliche Dieb gerade eben den Laden verließ. Kurz entschlossen nahmen sie die Verfolgung auf.

Zwischenzeitlich schien es, als ob der Langfinger auf sie hören würde, stellte er doch die Parfümpackung auf ihren Rat hin ab. Aber dann überlegte er sich die Sache anders, nahm das Diebesgut wieder auf und machte sich erneut davon.

Es ging quer durch die Innenstadt. Unterdessen hatte eine der Damen die Polizei alarmiert und berichtete auch fortlaufend den Ordnungshütern ihren Standort. Über die Marktstraße ging es an die Murr. Am Flussufer angekommen, gelang es dem 34-Jährigen zu entkommen. Doch waren mittlerweile zwei Streifenwagen unterwegs. Die Damen hatten zudem eine ausführliche Personenbeschreibung durchgegeben. Und der Zufall wollte es, dass der Gesuchte prompt auf der Bleichwiese den Beamten in die Arme lief. Die Schnürsenkel seiner Sportschuhe waren den Damen besonders aufgefallen: Ein besonderer Faden verlieh ihnen einen goldenen Glanz. Als die Beamten den Angetroffenen durchsuchten, fanden sie Pfefferspray und Taschenmesser.

Für den Staatsanwalt blieb es dabei. Er hielt die Erklärung des Angeklagten, er habe Pfefferspray und Taschenmesser aus einem Versteck an der Murr wieder aufgenommen und nicht schon im Drogeriemarkt dabeigehabt, für eine Schutzbehauptung. Auch wenn der Jurist zugeben musste, dass sich der Umstand nur wenig auf die Strafzumessung auswirke. Für den Anklagevertreter war’s ein besonders schwerer Fall und zugleich ein Diebstahl mit Waffen. Er forderte 15 Monate Gefängnis. Bewährung schloss der Staatsanwalt aus. Das Vorstrafenregister des Angeklagten (nahezu jährlich war er seit 2014 immer wieder straffällig geworden) und seine Bindungslosigkeit (geduldeter Asylbewerber) erlaubten keine günstige Sozialprognose.

Der Verteidiger des Angeklagten sah die Sache anders. Mehr als eine halbe Stunde war vom Zeitpunkt des offenbaren Diebstahls bis zum Aufgegriffenwerden durch die Polizei vergangen. Zeit genug, um Habseligkeiten aus dem Versteck zu holen. Zudem hätten die beiden Zeuginnen seinen Mandanten nicht durchgehend beobachten können. Die Zeugenaussagen hätten den Vorwurf des Diebstahls mit Waffen nicht erhärtet.

Nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ müsse man den Angaben des Angeklagten Glauben schenken. Seine Forderung lautete acht Monate Gefängnis, natürlich auf Bewährung. Die Untersuchungshaft, die mit größeren Einschränkungen als Strafhaft einhergehe, habe sein Mandant als sehr bedrängend erlebt. Sie müsse auf die Strafe angerechnet werden. Zudem sei der Untersuchungshaftbefehl aufzuheben. In seinem letzten Wort zeigte der Angeklagte Reue und bat um eine neue Chance.

Die Richterin verhängte schließlich dreizehn Monate Gefängnis. Ohne Bewährung. In der „Waffenfrage“ pflichtete sie dem Verteidiger des Angeklagten bei. Im Zweifel für den Angeklagten. Aber der Diebstahl sei ein besonders schwerer Fall, überdies gewerbsmäßig, da der Angeklagte seine Drogensucht damit finanzierte. Auch sie verneinte eine günstige Sozialprognose. Der Verurteilte sei nach wie vor drogenabhängig. Insbesondere habe er sich seine erste Gefängnisstrafe nicht zur Warnung dienen lassen. Sie habe – so schwer das klingen mag – keine Hoffnung für den Angeklagten.

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Erstellt:
24. April 2020, 06:00 Uhr

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