Geflügelpest: Allgemeinverfügung erlassen

Der betroffene Legehennenbestand in Auenwald wurde geräumt. Für Geflügelhalter in einem Umkreis von zehn Kilometern gelten Einschränkungen.

Die rote Linie markiert den Sperrbezirk, die blaue Linie den Beobachtungsbezirk. Eine Abbildung in hoher Auflösung findet man auf der Website des Landratsamts. Foto: Screenshot Landratsamt

Die rote Linie markiert den Sperrbezirk, die blaue Linie den Beobachtungsbezirk. Eine Abbildung in hoher Auflösung findet man auf der Website des Landratsamts. Foto: Screenshot Landratsamt

AUENWALD (lra/mm). Nachdem in einem Legehennenbestand in Auenwald das Geflügelpestvirus nachgewiesen worden war, hat das Veterinäramt des Landratsamts den Ausbruch der Seuche für den Rems-Murr-Kreis am 26. März amtlich feststellen müssen. Mittels Allgemeinverfügung wurde am Tag darauf in einem Radius von drei Kilometern um den Ausbruchsbestand ein Sperrbezirk, in einem weiteren Radius von zehn Kilometern ein Beobachtungsgebiet festgelegt. In der online einsehbaren Verfügung sind die Maßnahmen, welche die Geflügelhalter befolgen müssen, wie Aufstallungs- und Meldepflicht sowie Handelsbeschränkungen detailliert aufgeführt.

Insgesamt sind rund 650 Geflügelhalter von den Einschränkungen betroffen.

„Wir haben im Sperrbezirk knapp 50 uns bekannte Geflügelhaltungen und im Beobachtungsgebiet sind es beinahe 600“, erläutert Verbraucherschutzdezernent Gerd Holzwarth und fordert alle Geflügelhalter auf: „Kommen Sie den Vorgaben der Allgemeinverfügung nach – nur so kann eine weitere Ausbreitung der Seuche vermieden werden.“

Das Dokument hat jedoch seine Schwächen. Welche Regeln konkret für Geflügelhalter gelten, ist daraus nicht auf den ersten Blick ersichtlich. „Das ist alles sehr schwammig formuliert“, sagt etwa Anna Sommer, die das Sommer Eis im Heslachhof in Auenwald betreibt. Vom Veterinäramt habe sie noch keine direkte Mitteilung bekommen, sagt sie. Ob sie vorerst keine Eier mehr verkaufen darf, da ihr Betrieb in einem Restriktionsgebiet um den Ausbruchsbestand liegt, weiß sie nicht. Falls dem tatsächlich so wäre, wäre der wirtschaftliche Schaden groß, sagt sie: „Dann müsste ich auch noch für die Entsorgung der Eier bezahlen.“ Die Geflügelhalterin möchte erst einmal abwarten. „Es weiß keiner so richtig, was los ist, und das ist ein Problem“, sagt sie.

Auf Nachfrage teilt das Landratsamt mit, derzeit dürfen in den Restriktionsgebieten keine Eier und kein Geflügelfleisch verkauft werden – „wie in der Allgemeinverfügung bekannt gemacht“. Das Veterinäramt könne aber unter entsprechenden Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen gewähren. „ An erster Stelle steht jedoch jetzt, sich einen Überblick über die Situation zu verschaffen und die Betriebe risikoorientiert zu überprüfen und zu beproben“, sagt Thomas Pfisterer, Leiter des Veterinäramts. „Das dient in erster Linie der Sicherheit unserer Geflügelhalter.“ Geflügelhalter, fügt Pfisterer hinzu, können sich jederzeit ans Veterinäramt wenden: „Die Mitarbeiter stehen für Fragen und Beratungen gerne zur Verfügung, auch um zu prüfen, ob im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung möglich ist.“

Die Seuche ist durch eine Lieferung infizierter Junghennen in den Rems-Murr-Kreis gekommen.

Ob das für Geflügelhalterin Anna Sommer möglich ist, weiß sie noch nicht. Immerhin: Ihr Betrieb ist von der Geflügelpest nicht betroffen, der Großteil ihrer rund 200 Tiere ist ohnehin im Stall. Neue Hühner hat Sommer in letzter Zeit nicht bekommen – eine Erleichterung, denn genau so erreichte die Seuche den Rems-Murr-Kreis: durch eine Lieferung von 80 Junghennen aus einem mit Geflügelpest infizierten Betrieb in Nordrhein-Westfalen an den Legehennenbestand von Carl-Martin Meister in Oberbrüden. „Vier Tage nach der Lieferung hat sich der Gesundheitszustand der Tiere innerhalb eines Tages enorm verschlechtert“, berichtet der Landwirt. So etwas habe er bis dahin noch nicht erlebt.

Schon am Tag, nachdem die Hennen Krankheitssymptome gezeigt hatten, wurden alle 300 Tiere seines Betriebs gekeult. Außerdem sind alle Flächen desinfiziert worden. Nun müsse er die weiteren Maßnahmen des Veterinäramts abwarten, sagt Meister. Er weist darauf hin, dass er die Junghennen bereits ein halbes Jahr im Voraus vorbestellt hat: „Damals war in der Region noch kein Problem mit der Geflügelpest bekannt.“ Er habe die Tiere nicht unüberlegt gekauft. „Eine Brüterei ist eigentlich kein Durchlaufbetrieb“, erklärt er. Die Infektionsgefahr sei unter normalen Umständen gering.

Das Veterinäramt leitet derweil die weiteren Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung wie die Betriebsüberprüfung in den Restriktionsgebieten zeitnah ein.

Die Allgemeinverfügung sowie die Restriktionsgebiete sind auf der Homepage des Landkreises (www.rems-murr-kreis.de) abrufbar: direkt auf der Startseite, im Reiter „Bekanntmachungen“. Die darin aufgeführten Regeln gelten, bis das Veterinäramt sie aufhebt. Dem Landratsamt zufolge geschieht das, wenn in den Restriktionsgebieten „alle Maßnahmen erfolgreich bearbeitet werden konnten und keine weiteren Befunde der Geflügelpest vorliegen“.

Geflügelhalter, die am 16., 18. und 19. März Junghennen aus Nordrhein-Westfalen erhalten haben, werden aufgefordert, sich ans Veterinäramt zu wenden. Das Amt ist erreichbar unter der Telefonnummer 07191/8954062 sowie per E-Mail unter veterinaeramt@rems-murr-kreis.de.

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Erstellt:
30. März 2021, 06:00 Uhr

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