Geflügelpest: Was Geflügelhalter jetzt wissen müssen

Das Veterinäramt des Rems-Murr-Kreises warnt vor hoher Ansteckungsgefahr und rät zu vorbeugenden Schutzmaßnahmen.

Hinweis auf die Geflügelpest. Symbolfoto: Alexander Becher

© Alexander Becher

Hinweis auf die Geflügelpest. Symbolfoto: Alexander Becher

Rems-Murr. Die Geflügelpest grassiert derzeit in Frankreich, Spanien, den Niederlanden und in Italien. In den vergangenen vier Wochen sind auch vermehrt Geflügelpestausbrüche in Norddeutschland aufgetreten. Das hat auch Auswirkungen auf die Geflügelhaltungsbetriebe im Rems-Murr-Kreis: Im Oktober hatte ein Hobbyhühnerhaltungsbetrieb Junghennen aus Norddeutschland angeschafft. Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass die Hennen Kontakt zu Tieren mit Geflügelpest hatten. Das Veterinäramt hat daraufhin den Betrieb gesperrt und Proben entnommen. „Die bisherigen Proben ergaben erfreulicherweise keinen Nachweis von Geflügelpestviren“, sagt der Leiter des Veterinäramts, Thomas Pfisterer. „Dennoch sind Geflügelhaltungen im Kreis aufgrund des Ausbruchsgeschehens in Norddeutschland einer hohen Gefahr ausgesetzt. Momentan besteht eine hohe Ansteckungsgefahr“, so Pfisterer.

Besonders tückisch sei, dass die Geflügelpest im Anfangsstadium keine Symptome verursacht, aber dennoch hoch ansteckend ist. Die Krankheit ist nicht nur mit hohem Tierleid, sondern auch mit einschneidenden Maßnahmen für Geflügelhalter verbunden. Die erkrankten Tiere müssen getötet werden. Betroffene Bestände sollen daher im Stall bleiben. Auch dürfen keine Transporte von und zum Betrieb erfolgen.

In einem Legehennenbetrieb war die Geflügelpest ausgebrochen

Sollte es zu einem Ausbruch kommen, werden für umliegende Betriebe Vermarktungsverbote verhängt. Pfisterer rät daher allen Geflügelhaltern im Landkreis: „Bitte dokumentieren Sie ganz genau, wann und woher Sie welches Geflügel erworben und an wen Sie Ihren Bestand abgegeben haben. So können bei einem Ausbruchsgeschehen Infektionsketten nachvollzogen und wirksame Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet werden.“ Das war im April 2021 im Kreis schon mal der Fall. In einem Legehennenbetrieb war die Geflügelpest ausgebrochen, das Landratsamt hatte eine Allgemeinverfügung mit diversen Restriktionen für Geflügelhalter erlassen.

Besonders jetzt seien vorbeugende Maßnahmen unerlässlich, rät auch der Dezernent für Verbraucherschutz Gerd Holzwarth: „Wir gehen aktuell auf die örtlichen Geflügelhändler zu, um sie für eine noch höhere Biosicherheit zu sensibilisieren. Schon mit einfachen Maßnahmen wie einem Kleider- und Schuhwechsel vor dem Betreten der Ställe kann einer Ausbreitung entgegengewirkt werden.“ Es sei dabei wichtig, direkte oder indirekte Kontakte mit Wildvögeln oder anderen Geflügelbeständen zu verhindern. „Daher ist es ratsam, Futter- und Tränkestellen in einem vor Wildvögeln gut geschützten Bereich einzurichten“, so Gerd Holzwarth weiter.

Ausbrüche in Hobbybetrieben können außerdem wegen der erforderlichen Schutzmaßnahmen erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen für angrenzende große Geflügelhaltungen haben. Aufgrund der hohen Ausbruchszahlen in Norddeutschland rät Gerd Holzwarth aktuell vor allem Kleinhaltern davon ab, ihre Bestände zu erweitern. pm

Die Geflügelpest

Viruskrankheit Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hoch ansteckende Viruskrankheit. Vor allem Hühner und Puten, aber auch Wildvogelarten können sich anstecken. Sie endet für die Tiere meist tödlich.

Symptome Tiere zeigen Symptome wie Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit und Atemnot. Die Legeleistung fällt drastisch ab. Nach einer kurzen Inkubationszeit kommt es meist zu einem rasanten Krankheitsverlauf.

Ansprechpartner Für Fragen zu Maßnahmen in den Betrieben stehen die Mitarbeiter des Veterinäramts Rems-Murr-Kreis (Telefon 07191/895-4062 oder E-Mail veterinaeramt@rems-murr-kreis.de) zur Verfügung. Informationen sowie Merkblätter zu Schutzmaßnahmen stellt das FriedrichLoeffler-Institut auf seiner Homepage unter „Klassische Geflügelpest“ (fli.de) bereit.

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Erstellt:
7. November 2022, 16:00 Uhr

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