Bundeszentralamt für Steuern
Gekürzte Beamtenbezüge: Fehler „bereinigt“ – der Ausgleich folgt
Viele Beamte im Land reagieren alarmiert auf die vorübergehenden Lohnabzüge in der Abrechnung für Januar. Der Beamtenbund fordert eine Korrektur mit dem Februar-Gehalt.
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Eine „technische Störung“ bei der veränderten Berechnung und Übermittlung von Lohnsteuerabzügen hat bundesweit Unmut im Kreis der Staatsdiener ausgelöst.
Von Matthias Schiermeyer
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat nun auch offiziell „Unregelmäßigkeiten“ bestätigt, die für die Beamten nicht nur in Baden-Württemberg unangenehme Folgen haben, weil dadurch das Nettoeinkommen in der Januar-Abrechnung teils geringer ausfällt. Die „technischen Störung im BZSt ist bereits identifiziert und bereinigt“, heißt es vom Bundeszentralamt.
„Zeitaufwand der Programmierung unterschätzt“
Hintergrund ist eine gesetzliche Änderung: Vom 1. Januar 2026 an werden die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung elektronisch an die Arbeitgeber übermittelt und im Rahmen des Lohnsteuerabzugs berücksichtigt. Die hierfür maßgeblichen Beitragswerte werden von den Versicherungsunternehmen an das BZSt übermittelt und von dort den Arbeitgebern als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zum elektronischen Abruf bereitgestellt. Diese Merkmale seien teilweise verspätet oder ohne die zur Ermittlung der Vorsorgepauschale erforderlichen Versicherungsbeiträge bereitgestellt worden. Somit sei die erstmalige Übermittlung der Werte der privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherungen nicht korrekt berücksichtigt worden oder gar ganz unterblieben.
„Sie haben den Zeitaufwand der Programmierung wohl unterschätzt und sind deshalb zu spät fertig geworden“, sagt der Landesvorsitzende des Beamtenbunds, Kai Rosenberger. Er schätzt, dass 80 bis 90 Prozent der Landesbeamten davon betroffen sind. Bisher habe er kaum Rückmeldungen dazu erhalten, doch könne der Fehler wegen der im Januar anfallenden Versicherungsbeiträge in Einzelfällen schmerzhafte Folgen haben. Ziel müsse es sein, in der Februar-Abrechnung, die Ende Januar ausgezahlt werde, eine Korrektur vorzunehmen und das Defizit in der Januarbesoldung auszugleichen.
Laut dem BZSt muss eine rückwirkende Korrektur des Lohnsteuerabzugs, also eine „Nachberechnung durch die Arbeitgeber“, vorgenommen werden.
Im Dezember gehen die Gehaltsmitteilungen früher raus
Im Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) sind die Probleme beim Abruf der aktuellen Daten vom BZSt erstmals in der vorigen Woche festgestellt worden. Dort sind allerdings etliche Rückmeldungen irritierter Betroffener eingegangen. Von Hunderten Fragestellern berichtet die LBV-Präsidentin Anne Katrin Michalke unserer Zeitung, was sie mit den Gehaltsmitteilungen erklärt, die seit Ende der Vorwoche im großen Umfang digital zugestellt worden seien. Monatlich werde ein sogenannter Rechenlauf mit der Berechnung der Bezüge angestoßen, erklärt sie – es folgten unter anderem die Gehaltsmitteilungen per Post sowie im Kundenportal, zudem die Meldungen an die Landesoberkasse und über die Deutsche Bundesbank an die Banken zur Auszahlung. „Dieser Prozess ist im Dezember traditionellerweise wegen der Feiertage etwas vorgelagert, weshalb die Gehaltsmitteilungen jetzt schon weitgehend bekannt sind“, sagt sie.
Großteil der Fälle mit zweistelliger Lohneinbuße
Für den Einzelnen sei es verständlicherweise eine unbefriedigende Situation, doch sei die Differenz zwischen den angegebenen und den korrekten Nettobezügen unterschiedlich, zumal es noch andere steuerliche Regelungen gebe, die auch zum Jahreswechsel greifen. „Die Auswirkungen im Einzelfall hängen sehr von den Lohnsteuerabzugsmerkmalen ab, also etwa von der Steuerklasse, der Kinderzahl und der Höhe der privaten Krankenversicherungsbeiträge“, sagt Michalke. „Bei einem Großteil der Fälle, die wir jetzt entdeckt haben, wird das Nettoeinkommen im zweistelligen Euro-Bereich niedriger ausfallen – in Einzelfällen auch im dreistelligem Bereich.“
Das LBV könne den Kunden zusagen: „In dem Moment, wo wir die korrekten Daten vom Bundeszentralamt für Steuern haben, wird es auch mit der nächsten Gehaltsauszahlung rückwirkend berechnet.“ Insofern verlasse sie sich auch darauf, „dass das BZSt das schnell lösen kann“. Generell wirbt sie für mehr Kapazitäten in der technischen Entwicklung. Allein bei der Berücksichtigung der konkreten Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung mussten in vielen Institutionen die Verfahren angepasst werden: bei BZST und Steuerverwaltung, bei Versicherungen, Arbeitgebern und den Softwareherstellern für Lohnabrechnungsprogramme. Daraus folgt auch, dass Projekte mit einem solchen Aufwand mehr Zeit für die Umsetzung benötigen.
