Gelber Impfpass reicht seit Mittwoch nicht mehr

dpa/lsw Karlsruhe. Fast alle mit digitalem Impfnachweis - der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) hat am Vormittag mehrere hundert Fahrgäste kontrolliert und zog eine positive Bilanz. Rund 99 Prozent hätten die Nachweise digital dabei gehabt. Seit Mittwoch reicht in Baden-Württemberg das gelbe Impfbuch in allen Bereichen, in denen der Nachweis des Corona-Impfstatus nötig ist, nicht mehr aus. „Wir waren erstaunt und überrascht, dass auch sehr betagte Menschen ihr Smartphone mit den entsprechenden Apps parat hatten“, sagte ein KVV-Sprecher. Auch ausgedruckt in Papierform können Menschen ihren QR-Code vorzeigen, der dann ausgelesen werden kann.

Ein gelber Impfpass mit einem Eintrag zu einer Corona-Schutzimpfung. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild

Ein gelber Impfpass mit einem Eintrag zu einer Corona-Schutzimpfung. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild

Der Landesseniorenrat begrüßte die Regelung insgesamt: „Die Idee ist gut, denn damit wird versucht, etwas gegen Impfpassfälschung zu tun, die ein großes Ärgernis ist“, sagte der Vorsitzende Eckart Hammer. Außerdem brauche man ja nicht zwingend ein Smartphone. „Es ist höchstens eine kleine Zumutung, weil die Senioren, die noch keinen QR-Code für die Impfung haben, sich jetzt auf den Weg zu Apothekern oder Ärzten machen müssen, um den digitalen Nachweis zu bekommen.“

Der Landesapothekerverband (LAV) wies darauf hin, dass 95 Prozent der Apotheken solche Zertifikate erstellten. Seitdem es diese Möglichkeit gibt, seien bundesweit bereits rund 55 Millionen solcher digitalen Nachweise gefertigt worden - die meisten Bürger hätten also bereits einen. „Die Nachfrage wird nun zwar hochgehen, aber es werden sich keine Schlangen bilden“, sagte der stellvertretende LAV-Geschäftsführer Frank Eickmann.

Der QR-Code steht auf dem Impfzertifikat. Man erhält es direkt bei der Impfung ausgedruckt oder bei Vorlage des gelben Impfpasses in der Apotheke. Der Code kann mit der Corona-Warn-App oder der CovPass-App eingelesen werden. Menschen, die kein Smartphone haben, können den Ausdruck in Papierform vorzeigen.

© dpa-infocom, dpa:211201-99-213618/3

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Erstellt:
1. Dezember 2021, 12:48 Uhr

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