Gemeindetag: Grundschulganztagsbetreuung nicht finanziert

dpa/lsw Stuttgart. Entlasten statt belasten: Die meisten Südwest-Kommunen sind wegen Corona in den roten Zahlen und rufen nach Hilfen von Bund und Land. Der Rechtsanspruch für Eltern von Grundschulkindern auf Ganztagsbetreuung ist aus ihrer Sicht zu teuer.

Steffen Jäger, Präsident des baden-württembergischen Gemeindetags. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Steffen Jäger, Präsident des baden-württembergischen Gemeindetags. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Der Gemeindetag in Baden-Württemberg hat vor einer finanziellen Überlastung der ohnehin klammen Kommunen durch den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder gewarnt. Es sei richtig, diese Angebote bedarfsgerecht auszubauen, sagte der Präsident des Gemeindetags, Steffen Jäger, der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Doch der Rechtsanspruch, den der Bundestag in dieser Woche beschließen will, sei finanziell nicht ausreichend unterlegt. Jäger sagte, statt über den Rechtsanspruch müsse der Bundestag über die Frage beraten, wie auch in diesem Corona-Jahr den Kommunen finanziell geholfen werden könne.

Die Pandemie habe die kommunalen Haushalte in eine erhebliche Schieflage gebracht. „Der Bund und das Land haben hier zwar in 2020 wirksam stabilisiert, aber nach aktuellem Stand rechnen 86 Prozent der baden-württembergischen Städte und Gemeinden mit einem negativen Haushaltsergebnis im Jahr 2021“, erläuterte der Gemeindetagschef. Ohne Finanzhilfe wären wichtige Zukunftsinvestitionen in Klimaschutz, Digitalisierung oder Mobilität gefährdet. Im vergangenen Jahr hatten Bund und Land den Kommunen im Südwesten mit 4,28 Milliarden Euro unter die Arme gegriffen, um die Corona-Folgen abzumildern.

Der Gemeindetag geht davon aus, dass bis 2025 etwa 200.000 zusätzliche Plätze in der Ganztagsbetreuung bei rund 400.000 Grundschülern geschaffen werden müssen. Der Ausbau werde bis 2025 mit etwa 1,3 Milliarden Euro zu Buche schlagen. „Für die zusätzlichen Fachkräfte in Baden-Württemberg muss mit laufenden Kosten in Höhe 800 Millionen Euro pro Jahr gerechnet werden“, erläuterte Jäger. Durch das Bundesgesetz würden weder Investitionskosten und noch weniger die laufenden Betriebskosten annähernd gedeckt. Der Bund will demnach lediglich knapp 125 Millionen Euro im Jahr für die Betriebskosten zuschießen.

© dpa-infocom, dpa:210609-99-917084/2

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Erstellt:
9. Juni 2021, 05:11 Uhr

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