Generalsekretäre für Online-Parteitage

dpa Berlin. Schon Ende Juni beginnt die Aufstellungsphase für die Bundestagswahl 2021. Eigentlich sind dafür größere Präsenzveranstaltungen nötig - in der Corona-Krise unmöglich. Die Parteien präsentieren jetzt einen Ausweg.

Parteitage wie hier bei den Grünen sollen künftig online durchgeführt werden können. Foto: Kay Nietfeld/dpa

Parteitage wie hier bei den Grünen sollen künftig online durchgeführt werden können. Foto: Kay Nietfeld/dpa

Die Aufstellung der Kandidaten zur Bundestagswahl soll wegen der Corona-Krise in einer Kombination aus Online-Vorstellungen und Briefwahl möglich sein.

Dazu werden die Generalsekretäre von CDU, CSU, SPD, Grünen, Linken und FDP den Bundestag bitten, das Wahlgesetz zu ändern. Ein entsprechender Beschluss der Parteimanager vom Freitag lag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vor. Bisher sind Präsenzveranstaltungen vorgeschrieben. Die Aufstellungsverfahren für Kandidaten zur Bundestagswahl beginnen schon Ende Juni.

Der Bundestag soll sich bereits vor der Anfang Juli beginnenden Sommerpause mit den Vorschlägen befassen.

Die Parteimanager wollen zugleich im Parteiengesetz festschreiben lassen, dass Online-Parteitage künftig verbindliche Beschlüsse fassen dürfen. Wahlen zum Vorstand und Satzungsänderungen werden von der neuen Regelung für Online-Beschlüsse aber ausdrücklich ausgenommen. Eine Notfallregelung für Corona-Zeiten soll zusätzlich verhindern, dass eine Partei ohne digitalen Parteitag handlungsunfähig würde.

Ein neuer CDU-Vorsitzender dürfte also beispielsweise weiterhin nur von anwesenden Delegierten auf einem ordentlichen Parteitag gewählt werden. Die Christdemokraten hatten wegen der Pandemie einen für Ende April geplanten Sonderparteitag zur Wahl eines Nachfolgers der scheidenden Vorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer abgesagt. Nun soll der Vorsitz auf dem regulären Parteitag in Stuttgart vom 3. bis 5. Dezember geklärt werden.

Für Aufstellungsversammlungen und Delegiertenwahlen würden grundsätzlich Präsenzveranstaltungen präferiert, heißt es in dem Papier weiter. „Nur im Falle einer amtlich festgestellten Notlage - wie der derzeitigen Corona-Epidemie - soll von diesem Verfahren abgewichen werden können.“

Die Generalsekretäre schlagen vor, dass die Vorstellung der Kandidaten vor den eigentlichen Aufstellungsversammlungen auch online per Videoschalte möglich sein soll. Die Aufstellung soll demnach auch zeitgleich in einer Kombination aus Online- und Teilpräsenzveranstaltungen innerhalb eines Wahlgebietes möglich sein. Die Wahl soll anschließend per Briefwahl oder als Briefwahl kombiniert mit einer Urnenwahl stattfinden können.

Das Bundesinnenministerium soll nach dem Willen der Generalsekretäre zudem prüfen, ob die Aufstellung der Wahlkreisbewerber und Landeslisten grundsätzlich auch online rechtlich zulässig wäre - zumindest in einer Notlage.

Die Fraktionen sollen sich nach dpa-Informationen möglichst schon in der am 15. Juni beginnenden vorletzten Sitzungswoche des Bundestages vor der Sommerpause mit den Vorschlägen befassen. Das Papier der Generalsekretäre gilt auch als Vorlage für die Bundesländer, die für anstehende Landtagswahlen jeweils eigene Regelungen treffen müssen.

Online-Parteitage waren schon bisher möglich - verbindliche Beschlüsse durften aber nicht gefasst werden. Mit der Neuregelung sollen rechtliche Grauzonen beseitigt werden. Es würde beispielsweise sichergestellt, dass auch über einen Koalitionsvertrag online abgestimmt werden könnte.

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Erstellt:
5. Juni 2020, 17:09 Uhr

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